SBV-Newsletter April 2022

Politische Partizipation, Zugänglichkeit im öffentlichen Raum, von Dienstleistungen und Informationen, Zugang zu Bildung und Arbeit… Die Liste der nicht erfüllten Anforderungen der UNO-Behindertenkonvention (UN-BRK) ist lang, das Ergebnis für die Schweiz beschämend. Dies geht aus dem Bericht des UNO-Ausschusses hervor. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte durch die Organisationen des Sehbehindertenwesens zeigt, wo der Handlungsbedarf am grössten ist.

Erfreulichere Neuigkeiten gibt es für alle Wanderbegeisterten: Pünktlich zum Frühlingsbeginn sind 72 der schönsten Schweizer Wanderwege auch für Menschen mit einer Sehbehinderung autonom begehbar. Wie das funktioniert, lesen Sie in diesem Newsletter.  

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre.

Herzliche Grüsse
Das Redaktionsteam

Schweiz erfüllt Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention nicht

Beitragsdatum
27.04.2022
Gemäss dem Bericht des UNO-Ausschuss, der überprüft hat, wie die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) umsetzt, sehen sich Menschen mit Behinderung in der Schweiz nach wie vor mit vielen Hürden konfrontiert. Auch Menschen mit Sehbehinderungen sind noch in vielen Bereichen der Gesellschaft von einer gleichberechtigten Teilhabe ausgeschlossen.
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AHV-IV-Ausweis nun auch für Hilflosenentschädigung

Beitragsdatum
27.04.2022
Seit 1. Januar 2022 wird der Bezug einer Hilflosenentschädigung (HE) für Kinder und Erwachsene ebenfalls von Amtes wegen bestätigt. Der entsprechende Ausweis kann bei den kantonalen IV-Stellen bestellt werden.
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Mit «myWay Pro» hindernisfrei wandern

Beitragsdatum
27.04.2022
72 der schönsten Schweizer Wanderwege sind nun auch für blinde und sehbehinderte Wanderfreudige autonom zugänglich. Möglich macht dies ein Gemeinschaftsprojekt von SchweizMobil, Procap Schweiz, der Apfelschule und dem SBV. Schlüssel ist die SBV-App «myWay Pro».
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