Ladenbau

Die SBV-Interessenvertretung überarbeitet gemeinsam mit der Schweizer Fachstelle für hindernisfreie Architektur die Richtlinien zum Ladenbau. Diese wurden 2002 zum ersten Mal publiziert. Festzuhalten ist an dieser Stelle, dass für eine zugängliche Filiale die kontrastreiche Ausgestaltung der Boden- und Wandbeläge sowie die Verwendung von nicht spiegelnden Materialien zu beachten sind. Weitere Aspekte wie bspw. die Beleuchtung der Verkaufsfläche und/oder der Kassenzonen sind von grosser Bedeutung. Bei der Ausleuchtung sollten nach Möglichkeit Spots vermieden werden (= Blendung). Optimalerweise können die Lampen versteckt werden. Eine direkte Beleuchtung ist zu vermeiden.