Zugänglichkeit der Strassen und Wege

Damit blinde und sehbehinderte Menschen sich möglichst sicher und hindernisfrei im öffentlichen Raum bewegen können, sind bestimmte Voraussetzungen notwendig. Dies sind u.a.:

Gehwege und Gehflächen sollten möglichst frei von Hindernissen sein.

Wo Cafétische, Verkaufsflächen, Parkplätze, etc. in den Gehbereich ragen, muss genügend Platz zur gefahrlosen Passage frei bleiben, und es muss eine klare Führungslinie anhand von taktil-visuellen Leitlinien oder ertastbaren Randbegrenzungen vorhanden sein.

Taktil-visuelle Markierungen ermöglichen es Personen mit Sehbehinderung, sich zu orientieren. Die SBV-Interessenvertretung setzt sich beispielsweise mit Plakatkampagnen für das Freihalten von taktil-visuellen Markierungen ein.