Autonome Fahrzeuge

Autonome Fahrzeuge können vollautomatisch und ohne menschliches Eingreifen verkehren. Derzeit schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Fahrerin oder der Fahrer das Fahrzeug immer beherrschen muss. Sobald Fahrzeuge aber völlig autonom fahren, verlässt man sich komplett auf die technische Funktionalität. Für blinde und sehbehinderte Menschen eine beunruhigende Vorstellung.

Seit 2015 werden in mehreren Städten Pilotversuche mit selbstfahrenden Shuttle-Bussen sowie mit autonomen Zustellrobotern durchgeführt, die vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) genehmigt wurden. Die Roboter tragen zum Stau auf den Trottoirs bei, zudem sind sie geräuschlos und damit für Blinde und Sehbehinderte "unsichtbar", was zumindest die subjektive Unsicherheit erhöht. Der SBV und Fussverkehr Schweiz haben dieses Projekt klar abgelehnt.

Die SBV-Interessenvertretung verfolgt die weitere Entwicklung in engem Austausch mit dem Verkehrs- und Innovationsmanagement des ASTRA und wird intervenieren, wenn ein definitiver Zulassungsantrag gestellt werden sollte.