Elektrische Fahrzeuge

Elektrofahrzeuge sind leise und damit eine potenzielle Gefahr insbesondere für blinde und sehbehinderte Fussgänger. Die SBV-Interessenvertretung hat sich aktiv dafür eingesetzt, dass die Schweiz die EU-Vorschrift (EU 540 / 2014) zur Einführung des so genannten AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) übernimmt. Seit dem 1. Juli 2019 müssen alle neuen e-Fahrzeug- und Hybrid-Typologien mit einer solchen Vorrichtung ausgerüstet sein und ab 1. Juli 2021 erstreckt sich die Pflicht auf alle verkauften Elektroautos und Hybride. Gemäss EU-Verordnung wird das AVAS aktiviert, wenn ein Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h fährt.

Politisch gibt es weiterhin Widerstand gegen diese für Menschen mit Sehbehinderung so wichtige Vorschrift. Der SBV bleibt also wachsam. Die SBV-Interessenvertretung wird sich für Verbesserungen des heutigen Systems einsetzen. So z.B. für eine bessere Hörbarkeit des AVAS-Signals.