Der SBV begrüsst Bundesratsentscheid zur Weiterführung des e-Voting-Versuchsbetriebs

Bern, 21.12.2020 - Der Schweizerische Blinden und Sehbehindertenverband SBV nimmt erfreut davon Kenntnis, dass der Bundesrat heute den Grundsatzentscheid zur Weiterführung des e-Voting-Versuchsbetriebs beschlossen hat. Für die rund 380'000 Menschen mit Sehbehinderung in der Schweiz bedeutet dies Hoffnung auf eine baldige autonome Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen.

Rund 380'000 Menschen in der Schweiz ist heute die autonome Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen verwehrt; diese ist ihnen nur mit Hilfe einer Assistenzperson möglich. «Unter den aktuellen Bestimmungen und Bedingungen können blinde und sehbehinderte Schweizerinnen und Schweizer ihr Stimm- und Wahlrecht nicht autonom wahrnehmen. Dies widerspricht Art. 5, Abs. 7 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR), wonach das Stimmgeheimnis zu wahren ist», sagt Kannarath Meystre, der Generalsekretär des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes SBV

Frühere e-Voting-Pilotprojekte in verschiedenen Kantonen boten Menschen mit starker Seheinschränkung die Möglichkeit, selbstbestimmt und unabhängig am politischen Geschehen unseres Landes teilzuhaben, indem sie die Stimm- und Wahldokumente nicht mehr handschriftlich ausfüllen mussten. Seit der Einstellung des damaligen Versuchsbetriebs sind die Betroffenen bei der Ausübung ihrer politischen Rechte wieder auf fremde Hilfe angewiesen. Umso mehr begrüsst der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband SBV die heutige Entscheidung des Bundesrats zur Weiterbearbeitung des e-Votings.

Dank e-Voting können viele Barrieren für blinde und sehbehinderte Personen aufgehoben und somit die Vorgaben der UNO-Behindertenrechtskonvention sowie des Bundes-Behindertengleich­stellungsgesetzes (BehiG) grösstenteils erfüllt werden. Im Sinne von Art. 8, Abs. 2 der Schweizerischen Bundesverfassung muss raschmöglichst ein vollständig hindernisfreies E-Voting-System offiziell und ohne Einschränkung gesamtschweizerisch eingeführt werden.

Rund 380'000 (Tendenz steigend) Schweizer Bürgerinnen und Bürger leben mit einer Sehbehinderung. Als grösste Selbsthilfeorganisation dieser Behinderungsgruppe vertritt der SBV die Interessen der betroffenen Menschen im ganzen Land.

Kontakt

Martin Abele, Bereichsleiter Interessenvertretung, 031-390 88 17 / martin.abele@sbv-fsa.ch

 

Dokumente

20201221 MM e-voting_de.pdf38.64 KB Person beim Abstimmen übers Handy