Energie-Sparmassnahmen: Sehbehinderte dürfen nicht im Dunkeln gelassen werden.

Im Zuge der Diskussion über mögliche Energie-Sparmassnahmen wurde verschiedentlich ein Abschalten oder eine Reduktion der Strassenbeleuchtung in der Nacht ins Spiel gebracht. So empfiehlt der Schweizerische Städteverband in einer Liste1 möglicher Massnahmen, «die Prüfung einer Reduzierung der Lichtintensität resp. eines vollständigen Abschaltens der öffentlichen Beleuchtung in der Nacht». Der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband SBV wehrt sich ganz entschieden gegen diese Empfehlung und ruft dazu auf, die Strassenbeleuchtung nicht auszuschalten oder zu reduzieren. Der SBV appelliert an den Schweizerischen Städteverband, diese Empfehlung von seiner Liste zu streichen.

Sehbehinderte werden zu Blinden: Die Verringerung oder gar das völlige Ausschalten der öffentlichen Beleuchtung hätte fatale Folgen für Menschen mit Sehbeeinträchtigung in Bezug auf die Orientierung im öffentlichen Raum und auf ihre Sicherheit. Bereits die Reduktion der Betriebszeiten oder der Intensität würde die Orientierungsfähigkeit der Menschen mit geringem Sehrest stark einschränken und ist somit abzulehnen. Die Reduktion oder gar das vollständige Ausschalten der Strassenbeleuchtung führt bei sehbehinderten Menschen sprichwörtlich zur Erblindung. Damit verlieren sie die Orientierung und können sich nicht mehr selbstständig im öffentlichen Raum bewegen. Ihre Sicherheit wäre akut gefährdet. Der SBV appelliert daher an die Behörden, die Strassenbeleuchtung auch im kommenden Winter unverändert beizubehalten.

Rund 400’000 sehbehinderte und blinde Menschen in der Schweiz: In der Schweiz leben rund 400’000 Personen mit einer Sehbehinderung (Tendenz steigend). Der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) ist die nationale Selbsthilfeorganisation zum Thema Sehbehinderung. Er unterstützt seit 1911 Personen mit Sehbeeinträchtigung in ihrem Bestreben, ein unabhängiges und erfolgreiches Leben im Beruf und in der Gesellschaft zu führen. Dieses Ziel erreicht der SBV mit Beratung, Schulung und mit der Förderung innovativer Technologien sowie mit Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit.

Weitere Informationen unter www.sbv-fsa.ch. Kontakt - Olivier Maridor, SBV-Interessenvertretung, Tel. 031 390 88 52, olivier.maridor@sbv-fsa.ch

Städteverband, Liste möglicher Massnahmen