Mit Low-Vision Beratung Arbeitsstelle sichern

Bern, 18. März 2019. Mitten im Berufsleben realisieren, dass man Texte kaum mehr lesen und Gesichter nur noch mit Mühe erkennen kann, machen Angst vor Job-Verlust. Die Low-Vision-Beratung des SBV hilft mit, die Anstellung zu sichern.

Karin Huber arbeitet als Juristin in einer städtischen Verwaltung: «Lesen, Recherchieren und Texten bilden einen grossen Teil meines beruflichen Alltags. Trotz einer speziellen Brille bekam ich immer mehr Mühe damit und begann, mich über meine berufliche Zukunft zu sorgen. Zudem ging Auto- und Velofahren nicht mehr. In der Badi wollte ich gar einem fremden Kind Schwimmhilfen anziehen anstelle meiner Tochter; dies, weil ich Gesichter nur noch schlecht erkenne. 2015 erhielt ich die Diagnose «Zapfen-Stäbchen-Dystrophie» - eine erbliche Netzhautdegeneration. Zum Glück hat mich der SBV kompetent beraten und unterstützt. So kann ich trotz schwindender Sehfähigkeit meiner geliebten beruflichen Tätigkeit weiterhin nachgehen».

Mit «Low Vision» werden Sehbeeinträchtigungen bezeichnet, welche sich nicht mit Brillen, Kontaktlinsen oder durch operative Eingriffe beheben lassen. Zu Beginn jeder Low-Vision-Beratung steht die Abklärung des vorhandenen Sehpotentials und des Sehbedarfs. Der Arbeitsplatz und die Tätigkeiten werden sorgfältig analysiert. Gestützt darauf folgt die Beratung, die fachlich begleitete Erprobung von Hilfsmitteln und das Einüben der optimalen Nutzung, damit die sehbehinderte Person visuelle Aufgaben bestmöglich erledigen kann.

Interessiert darüber zu berichten?

Gerne können Medienschaffende mit einer Low-Vision-Fachperson in einer der Beratungs- und Rehastellen des SBV in Chur, Delémont, Freiburg, Luzern, Sion und Zürich Interviews führen.

Kontakt und Infos

Philippe Gerber, Bereichsleiter Beratung & Rehabilitation

philippe.gerber@sbv-fsa.ch, 031 390 80 64, Mobile 078 658 86 86

Dokumente

SBV März Mailing 2019509.38 KB Sehbinderte auf ihrem Arbeitsweg