SBB und neue DOSTO-Züge – Die Behindertenverbände gehen ans Bundesgericht!

Inclusion Handicap zieht die Beschwerde gegen die befristete Betriebsbewilligung des neuen Doppelstockzuges (FV-Dosto) der SBB an das Bundesgericht weiter. Für Menschen mit Behinderungen ist der Grundsatz des autonomen Zugangs zum ÖV absolut zentral. Genau dieser wird hier aber massiv in Frage gestellt, darum bleibt uns keine andere Wahl als der Weiterzug an das Bundesgericht. Die neuen Züge brechen das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG). Die bestehenden Hindernisse können Menschen mit Behinderungen nicht akzeptieren.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hatte Ende November 2018 die Beschwerde von Inclusion Handicap fast vollumfänglich abgewiesen. Der politische Dachverband des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbands SBV kam nach eingehender Prüfung des Urteils zum Schluss, dass ein Weiterzug an das Bundesgericht in 9 von 11 Punkten unausweichlich ist.

Detailinformationen wird der SBV in der Newsticker-Ausgabe von Ende Januar 2019 vermelden. Anmeldungen für den elektronischen SBV-Newsticker mit Angabe der zu bedienenden Mail-Anschrift nimmt interessenvertretung@sbv-fsa.ch gerne entgegen.