SBV-Delegierte fordern zügige Einführung von E-Voting

Die Delegierten des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes SBV haben an ihrer Versammlung eine Resolution beschlossen, die die zügige Einführung von E-Voting und E-Collecting fordert. Dadurch erhalten Menschen mit Sehbehinderung den vollumfänglichen Zugang zu den politischen Rechten.

Blinde und sehbehinderte Schweizerinnen und Schweizer können ihr Stimm- und Wahlrecht nicht autonom wahrnehmen. Dadurch, dass nur das handschriftliche Ausfüllen von Stimm- und Wahlzetteln erlaubt ist, sind sie zur Ausübung ihres Stimm- und Wahlrechts auf die Hilfe einer Assistenzperson angewiesen. Dies widerspricht Art. 5, Abs. 7 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR), wonach das Stimmgeheimnis zu wahren ist. Die Delegierten des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbands (SBV) fordern deshalb in einer am Samstag verabschiedeten Resolution, dass E-Voting unverzüglich und prioritär vorangetrieben wird. Ebenso sollen die Voraussetzungen für das E-Collecting geschaffen werden, damit Betroffene künftig auch Initiativen, Referenden und Petitionen unterschreiben können.

Inakzeptable Situation

Dass Menschen mit Sehbehinderung ihre politischen Rechte nicht autonom wahrnehmen können, bezeichnet Roland Studer, der Präsident des SBV, als inakzeptabel. «Der vollumfängliche Zugang zu den politischen Rechten darf Menschen mit Sehbehinderung nicht länger verwehrt werden!», sagt Studer. Um die bestehende Diskriminierung zu beseitigen, braucht es gemäss dem SBV eine umfassende Lösung, wie sie mit dem E-Voting auf dem Tisch liegt. Dank E-Voting werden die bestehenden Barrieren für blinde und sehbehinderte Personen beseitigt und somit die Vorgaben der UNO-Behindertenrechtskonvention erfüllt.

Über 375'000 sehbehinderte und blinde Menschen in der Schweiz

In der Schweiz leben über 375'000 (Tendenz steigend) Personen mit einer Sehbehinderung. Der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) ist die nationale Selbsthilfeorgani­sation zum Thema Sehbehinderung. Er unterstützt seit 1911 Personen mit Sehbeeinträchtigung in ihrem Bestreben, ein unabhängiges und erfolgreiches Leben im Beruf und in der Gesellschaft zu führen. Dieses Ziel erreicht der SBV mit Beratung, Schulung und mit der Förderung innovativer Technologien sowie mit Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Weitere Informationen unter sbv-fsa.ch.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) fordert von allen europäischen Ländern, Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte zu garantieren sowie die Voraussetzungen zu schaffen, dass sie diese gleichberechtigt mit anderen ausüben können.

 

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