E-Steuererklärung

Das handschriftliche Ausfüllen der Formulare der Steuererklärung ist für blinde sowie für die meisten sehbehinderten Menschen unmöglich. Hierfür sind sie auf eine Assistenzperson angewiesen, was datenschutzrechtlich problematisch ist und in Widerspruch zur UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) und zu einer autonomen selbstbestimmten Lebensführung steht. Für die betroffenen Menschen, die im Umgang mit der IT geübt sind, gibt es mindestens die Möglichkeit, ihre Steuererklärung elektronisch auszufüllen. Die dafür von den Kantonen bereitgestellten Systeme sind häufig nicht zugänglich, wenn spezielle sogenannte Screen-Reader-Programme (Sprachausgabe und/oder Vergrösserung) als Hilfsmittel angewendet werden.

Die SBV-Interessenvertretung setzt sich bei den Kantonen und den jeweiligen Steuerverwaltung dafür ein, dass die Online- oder Offline-Steuererklärungen für betroffene Menschen so angepasst werden, dass sie mit einer Sehbehinderung auch ohne Drittperson anwendbar wird. Die Fachstelle Technologie & Innovation (T&I) des SBV steht den Applikationsentwicklern zur Beratung und Expertise gerne zur Verfügung.

 

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