Sozialpolitik und Staatliches
Menschen mit Behinderung sind aufgrund von Artikel 8 der Bundesverfassung vor Diskriminierung geschützt und bestehende Benachteiligungen sind zu beseitigen. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) gibt hierfür den Rahmen vor. Die SBV-Interessenvertretung verfolgt die politischen Geschäfte wachsam und bringt sich aktiv ein, wo Verbesserungen für Menschen mit Sehbehinderung nötig und möglich sind.
![E-Voting für Blinde und Sehbehinderte](/sites/default/files/styles/optimierung_keine_groesse/public/2021-10/E_Voting_fuer_Blinde.jpg?itok=H99bgdoE)