IV Assistenzbeitrag
Erwachsene Personen, die eine Hilflosenentschädigung beziehen und zu Hause leben sowie minderjährige Versicherte, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen haben Anrecht auf den Bezug von IV-Assistenzleistungen. Dabei werden unter anderem Leistungen entschädigt für:
- Alltägliche Lebensverrichtungen (Bereiche wie bei der Hilflosenentschädigung)
- Haushaltsführung (Zuschläge und Reduktion je nach Haushaltszusammensetzung)
- Gesellschaftliche Teilhabe und Freizeitgestaltung
- Erziehung und Kinderbetreuung
- Berufliche Aus- und Weiterbildung
- Ausübung der Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
- Haushaltspflege, Wäsche, Kochen und Backen
- Garten- und Pflanzenpflege
- Tierpflege
- Körperpflege (Nägel, Haare etc.)
- Begleitung und Fahrdienst beim Einkauf und Besuch von kulturellen oder sportlichen Anlässen
- Administrationsassistenz (vorlesen, Formulare ausfüllen etc.)
Die SBV-Interessenvertretung setzt sich zusammen mit den Behinderten-Dachorganisationen Inclusion Handicap und AGILE.CH für den Erhalt dieser Unterstützungsleistungen ein.