Ausbau der Audiodeskription - Neue Leistungsvereinbarung mit der SRG ausgehandelt

Nach intensiven Verhandlungsrunden haben Gilles Marchand, Generaldirektor der SRG sowie Vertreter des SBV und SZBLIND am 5. Dezember 2022 die neue Leistungsvereinbarung 2023 bis 2027 unterzeichnet. Im Rahmen der neuen Vereinbarung hat sich die SRG verpflichtet, die audiodeskribierte Sendezeit in den nächsten Jahren kontinuierlich auszubauen. Neu ist jeweils auch die Anzahl Stunden Erstausstrahlungen und Wiederholungen definiert. 2023 sollen mindestens 1440 Stunden mit Audiodeskription angeboten werden – davon mindestens 720 Stunden Erstausstrahlungen –; bereits ab dem Jahr 2026 sollen mindestens 2000 Stunden – davon mindestens 1000 Stunden Erstausstrahlungen – bereitgestellt werden.

Rahmenbedingungen bezüglich Audiodeskription und zugänglicher Sendungen nun konkret in der Leistungsvereinbarung dargelegt. So kommen beispielsweise neu Fachgruppen mit Partizipation der betroffenen Menschen zum Einsatz, welche sprachregional und/oder thematisch getrennt organisiert werden können. Die Fachgruppen dienen zum gegenseitigen Austausch von Informationen, zur Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Leistungen sowie zur Priorisierung von Realisierungsschritten.

Der Leistungsausbau und die vertraglichen Anpassungen sind ein gemeinsamer Erfolg des SBV und des SZBLIND. Es ist erfreulich, dass die SRG den Verantwortlichen des Blinden- und Sehbehindertenwesens auf Augenhöhe begegnet ist, die Anliegen beherzigt und diese im Rahmen der aktuellen Möglichkeiten grösstenteils übernommen hat. Trotz dieser Einigung zwischen den Partnern ist es dem SZBLIND und dem SBV ein Anliegen, in Zukunft bessere Rahmenbedingungen für einen weiteren Ausbau der Audiodeskription zu schaffen. Nur so können die bestehenden rechtlichen Grundlagen (z. B. BehiG, Art. 14) und die UNO-BRK erfüllt werden. Der SBV und der SZBLIND werden sich verstärkt für den Ausbau der Audiodeskription einsetzen – wenn nötig auch aktiv auf politischer Ebene.