Begleiterkarte 2017-2020 bleibt vorerst gültig

Im Herbst 2021 findet keine Gesamterneuerung der Begleiterkarten statt. Die Ausgabe 2017-2020 bleibt somit bis auf weiteres gültig. Künftig wird aber die Begleiterkarte als Leistung auf dem SwissPass integriert. Die Migration der Begleiterkarten auf die SwissPass-Karte startet 2022 und erfolgt gestaffelt nach Wohnkanton. Bis zum Abschluss der Migration Ihres Kantons läuft die Ausstellung der Ersatzkarten und Begleiterkarten für Neukunden wie anhin über die jeweilige kantonale Ausgabestelle; bei Bedarf informiert Ihre SBV-Beratungsstelle.

Im unten aufgeführten Umsetzungsplan ist ersichtlich, wann Ihr Wohnkanton für die Migration an der Reihe ist. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die Begleiterkarte vorzugsweise via Kontaktformular (www.sbb.ch/begleiterkarte) oder per Post beim SBB Contact Center beantragen. Vorgängig eingereichte Anträge werden bis zum Migrationsmonat aufbewahrt und können nicht früher bearbeitet werden. Das ärztliche Attest ist nur noch beim erstmaligen Antrag einzureichen – das neue ärztliche Attest steht ab November 2021 auf www.sbb.ch/begleiterkarte zur Verfügung.

Falls Sie noch keine SwissPass-Karte besitzen, müssen Sie folgende Unterlagen beim SBB Contact Center einreichen: ärztliches Attest (nicht älter als 6 Monate), aktuelles Passfoto, Kopie eines amtlichen Ausweises. Falls Sie bereits eine SwissPass-Karte besitzen, müssen Sie für die Beantragung der Begleiterkarte lediglich ein aktuelles ärztliches Attest (nicht älter als 6 Monate) einreichen. Die Karte erneuert sich dann automatisch und kann weiterhin kostenlos bezogen werden.

Sobald der SwissPass ausgestellt wurde, resp. die Begleiterkarte auf dem SwissPass migriert ist, erhält der Inhaber / die Inhaberin eine Bestätigung per E-Mail oder SMS. Ab diesem Zeitpunkt kann die aktuelle Papierkarte entsorgt werden. Ersatzkarten können neu online unter www.swisspass.ch, via SBB Contact Center oder an bedienten Verkaufsstellen des öffentlichen Verkehrs gegen die Ersatzgebühr von CHF 30.– bezogen werden.

Umsetzungsplan der Migration in 2022:

  • Januar: Ob- und Nidwalden, Aargau;
  • Februar: Wallis, Solothurn;
  • März und April: Zürich;
  • Mai: Zürich, Glarus, Luzern;
  • Juni und Juli: Bern;
  • August: Neuenburg, St. Gallen;
  • September: Waadt;
  • Oktober: Freiburg, Basel-Landschaft, Basel-Stadt;
  • November: Schwyz, Tessin, Thurgau, Genf;
  • Dezember: Uri, Zug, Jura, Appenzell (AR und AI), Schaffhausen, Graubünden.
  • Spezieller Hinweis für die Kantone Bern und Zürich: die Migration dieser Kantone erfolgt über mehrere Monate, da deren Bevölkerung besonders zahlreich ist.

Weitere Informationen und Kontaktdaten SBB Contact Center:

Kontaktadresse:

SBB Contact Center
Begleiterkarte
Postfach 176
3900 Brig
Telefon 0800 007 102
Kontaktformular: www.sbb.ch/begleiterkarte.

Weitere Informationen finden Sie auf www.sbb.ch/begleiterkarte und www.allianceswisspass.ch/begleiterkarte