Begleiterkarte ab 2022 im SwissPass der ÖV-Transportunternehmen

Wie wir bereits im letzten Herbst berichtet haben, bleibt die Ausgabe 2017-2020 der Begleiterkarte bis zur Migration auf den SwissPass gültig. Falls Sie jedoch Ihre aktuelle Begleiterkarte verloren haben, läuft die Ausstellung einer Ersatzkarte wie bis anhin über die jeweilige kantonale Ausgabestelle, bis zur Migration Ihres Kantons. Alle notwendigen Informationen zur Begleiterkarte finden Sie auf der Website www.sbb.ch/begleiterkarte). Die Umstellung der Begleiterkarte von der Papierform auf den SwissPass erfolgt kantonal gestaffelt; den Umstellungsplan finden Sie ebenfalls auf der Webseite. Sie können die Begleiterkarte auf dem SwissPass per Post oder online bestellen. Nicht möglich ist eine Bestellung am Schalter. Bei Bedarf informiert auch die zuständige Beratungsstelle ihrer Region.

Falls Sie noch keine SwissPass-Karte besitzen, müssen Sie folgende Unterlagen beim SBB-Contact-Center einreichen: ausgefülltes neues ärztliches Attest (nicht älter als 6 Monate), aktuelles Passfoto, Kopie eines amtlichen Ausweises. Falls Sie bereits eine SwissPass-Karte besitzen, müssen Sie lediglich das ausgefüllte neue ärztliche Attest (nicht älter als 6 Monate) einreichen. Das ärztliche Attest ist nur noch beim erstmaligen Antrag einzureichen – nicht mehr alle vier Jahre. Der Eintrag zur Begleiterkarte im SwissPass erneuert sich dann jährlich automatisch.

Sobald der SwissPass ausgestellt wurde, resp. die Begleiterkarte auf den SwissPass migriert ist, erhält der Inhaber / die Inhaberin eine Bestätigung per E-Mail oder SMS. Ersatzkarten können neu online unter www.swisspass.ch, via SBB-Contact-Center oder an bedienten Verkaufsstellen des öffentlichen Verkehrs gegen die Ersatzgebühr von CHF 30.– bezogen werden. Anstelle der physischen SwissPass-Karte kann das damit verbundene SwissPass-Konto mit der App SBB Mobile sowie mit EasyRide von Fairtiq verknüpft werden.

Das neue ärztliche Attest für den SwissPass bezieht sich ausschliesslich auf die Begleiterkarte. Die sogenannte VöV-Karte zum städtischen Nahverkehr für Blinde und Sehbehinderte (mit den Jahresklebemarken) wird von der Begleiterkarte abgekoppelt und muss weiterhin mit dem alten ärztlichen Attest für Papierausweise beantragt werden. Im Gegensatz zum neuen Attest enthält das alte Formular unter dem Punkt 4 Messkriterien, die dem Arzt als Entscheidungshilfe zum Bedarf einer Begleitperson im ÖV dienen; im neuen Antragsformular für die Begleiterkarte im SwissPass wird dem Arzt nur eine einfache Frage ohne Messkriterien gestellt. Daher empfehlen wir, beide Formulare (neues und altes) zum Arzt mitzunehmen, bis die besagten Messkriterien den Ärzten ebenfalls mit dem neuen Formular zur Verfügung stehen.

Der QR-Code auf der SwissPass-Karte oder auf EasyRide kann nur vom Kontrollpersonal des ÖV eingelesen werden. Einige Kultur- und Freizeiteinrichtungen ermöglichten bisher freiwillig ebenfalls den Gratiseinlass einer Begleitperson, was künftig nicht mehr mit der Begleiterkarte belegt werden kann. Wir empfehlen, frühzeitig das Gespräch mit den Institutionen zu suchen, um z.B. durch Vorweisen des IV/AHV-Ausweisen weiterhin den Gratiseintritt für die Begleitperson zu erhalten.

JAWS-Problem beim Ausfüllen des Formulars für Begleiterkarte

Leider existiert seit mehreren Jahren ein schwerwiegendes Problem beim Bearbeiten von Kontrollkästchen in PDF-Formularen mit JAWS. Die Schwierigkeit liegt darin, dass der Formularmodus bei solchen Kontrollkästchen nicht aktiviert werden kann.

Lösung:

Schalten Sie den virtuellen Modus mit Insert+Y aus, und navigieren Sie mit der Tabulator-Taste durch die Formularfelder. Die Kontrollkästchen können dann mit der Leertaste wie gewohnt aktiviert werden.

Ein entsprechender Hinweis für Screenreader-Nutzende ist am Anfang des Formulars platziert.