Begleiterkarte nur noch im SwissPass anerkannt

Alle Menschen mit Behinderungen, die noch im Besitze der alten Begleiterkarte aus grünem Papier sind, müssen unverzüglich die neue im SwissPass integrierte Begleiterkarte beantragen. Dies geschieht am einfachsten anhand des ärztlichen Attests und des Online-Antragsformulars auf der SBB-Website. Für die Personen, die bereits über ein SwissPass-Konto verfügen, weil sie bspw. ein Halbtax-Abo oder ein GA haben, ist das einmalige Prozedere ziemlich einfach: das ausgefüllte ärztliche Attest kann als PDF-Datei mit dem Online-Antragsformular oder als ausgedrucktes Originaldokument an das Contact Center der SBB in Brig verschickt werden. Für diejenigen Personen, die noch keine SwissPass-Kunden sind, kann ein SwissPass in der betreffenden Rubrik des ärztlichen Attests beantragt werden.

Die Begleiterkarte ist nun nur noch ein Eintrag in der SwissPass-Datenbank, die von sämtlichen ÖV-Transportunternehmen, die im Halbtax-Abo-Geltungsbereich angeschlossen sind, konsultiert werden kann. Der SBV hat dafür gesorgt, dass auch beteiligte Bergbahnen und Schifffahrtsgesellschaften ihr Kontrollpersonal entsprechend schulen. Im ÖV muss also entweder die rote SwissPass-Plastikkarte oder der QR-Code aus der Smartphone-App vorgewiesen werden, wenn eine Begleitperson mitreist. Weiterhin muss eine der beiden Personen ein gültiges Billet/Abo vorweisen, und der Blindenführhund fährt gratis mit.

Falls erwünscht, kann ein Ausdruck des SwissPass-Eintrags zur Begleiterkarte an einem SBB-Schalter angefordert werden, dieser genügt im ÖV aber nicht, weil nur der elektronische Eintrag in der Datenbank anerkannt ist. Auf eine Begleitung angewiesene Menschen sind besonders an einem solchen Begleiterkarten-Ausdruck interessiert, um ihn beim Besuch von Kultur- und Freizeiteinrichtungen vorzuweisen, damit sie von allfälligen Vergünstigungen oder ähnlichen spezifischen Dienstleistungen profitieren können. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass die Begleiterkarte (wie schon früher) ausserhalb des ÖV keinen offiziellen Berechtigungsanspruch hat. Der SBV setzt sich zusammen mit anderen Behindertenverbänden für einen neuen, offiziell anerkannten physischen Ausweis ein.