Bundesrat will Rechte von Menschen mit Behinderungen stärken

Neun Jahre ist es schon her, seit die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat. Und immer noch werden Menschen mit Behinderungen tagtäglich diskriminiert. Über ihre Verbände haben die Betroffenen die Situation über Jahre angeprangert. Und der zuständige Ausschuss der Vereinten Nationen hat unserem Land erst letztes Jahr offiziell ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Die Schweizer Politik reagiert nun endlich auf die internationale Kritik und auf den Druck der Behindertenorganisationen im Inland.

An der Medienkonferenz vom 10. März stellte der Bundesrat eine Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetztes (BehiG) in Aussicht. Das Gesetz verpflichtet bisher fast nur den Bund als Arbeitgeber und Dienstleister, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Im privaten Bereich werden die Betroffenen hingegen nur vor böswilliger und absichtlicher Ausgrenzung geschützt. Durch die BehiG-Teilrevision sollen neu auch private Dienstleistungen den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen angepasst werden müssen. Zudem soll der Schutz auch in privaten Arbeitsverhältnissen gelten.

Aus Sicht von blinden und sehbehinderten Menschen weckt die Ankündigung des Bundesrates insbesondere Hoffnung auf Fortschritte bei der digitalen Barrierefreiheit, bei der autonomen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs sowie bei der Zugänglichkeit von Haushaltsgeräten in den eigenen vier Wänden. Auch als Arbeitgebende haben private Unternehmungen noch einen weiten Weg bis zu einer echten Inklusion von Mitarbeitenden mit Sehbeeinträchtigung vor sich.

Der SBV begrüsst die Stossrichtung des Bundesrates. Gleichzeitig ist es wichtig, den Druck auf die Politik aufrecht zu erhalten. Gemeinsam mit anderen Behindertenorganisationen und dem Dachverband Inclusion Handicap unterstützt deshalb der SBV die erst kürzlich lancierte Inklusionsinitiative. Diese will die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen auf Verfassungsebene verankern und auch den Kantonen einen klaren Verfassungsauftrag erteilen.