Dienstleistungen von Dritten im Bereich der IV

Der Nationalrat hat eine Motion der Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) angenommen, welche eine Anpassung des Auszahlungsmodells für Dienstleistungen von Dritten im Bereich der Invalidenversicherung verlangt. Demnach sollen Dienstleistungen, die anstelle eines IV-Hilfsmittels in Anspruch genommen werden, anstatt wie bisher monatlich neu im Sinne eines Jahreskontingents vergütet werden können und den Betroffenen mehr Flexibilität im aktiven Arbeitsprozess oder bei der Aufrechterhaltung des Kontakts mit der Umwelt ermöglichen. Die Motion entspricht einem Anliegen von Inclusion Handicap, auf das der Dachverband im Rahmen der Vernehmlassungsantwort zur IVV hingewiesen hatte. Die Motion geht nun in den Ständerat.
Motion auf Curia Vista