Frühjahrssession: eine schallende Ohrfeige für AHV- und IV-Rentner:innen

Im Zuge des plötzlichen Inflationsschubes im letzten Jahr hatte das  Parlament noch einen vollen Ausgleich für AHV- und IV-Rentner:innen gefordert. Die vom Bundesrat daraufhin ausgearbeitete Vorlage beinhaltete ausserordentliche Rentenerhöhungen ab Anfang 2023. Doch nun kam es in der Frühjahrssession zu einer abrupten Kehrtwende. In beiden Kammern sprach sich eine knappe Mehrheit gegen eine zusätzliche Anpassung der AHV- und IV-Renten aus.

Gemeinsam mit den anderen Behindertenorganisationen empfindet der SBV die Entscheidung der eidgenössischen Räte als Affront gegenüber den Betroffenen. Viele Menschen mit einer Behinderung, die von einer IV-Rente und/oder von Ergänzungsleistungen abhängig sind, mussten bereits vor dem Anstieg der Teuerung mit einem knappen Budget auskommen. Der Bund nimmt seine Verantwortung zum wiederholten Mal nicht wahr und drängt damit auch viele blinde und sehbehinderte Mitbürger:innen mit kleinen Renten an den Rand der Gesellschaft. Der Gemeinsam mit dem Dachverband Inclusion Handicap setzt sich der SBV nun im Bundeshaus weiterhin dafür ein, dass den Anliegen von Menschen mit Behinderung angemessen Rechnung getragen wird.