Gleichberechtigte Mobilität dank ÖV-ergänzenden Fahrdiensten?

Viele Menschen in der Schweiz können den öffentlichen Verkehr nicht oder nur beschränkt nutzen, zum Beispiel weil sie eine Geh- oder Sehbehinderung haben. Um dennoch am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können, sind die Betroffenen auf ÖV-ergänzende Fahrdienste angewiesen. Verschiedene Versicherungen (zum Beispiel die Krankenkassen, die IV und die AHV) beteiligen sich teilweise an den Fahrkosten. Ebenso finanzieren Stiftungen im Auftrag einzelner Kantone Fahrdienste mit. Allerdings sind die Zuständigkeiten dieser Kostenträger oft nicht geklärt und die Leistungen zweckgebunden sowie begrenzt, so etwa auf eine bestimmte Anzahl Fahrten pro Monat.

Wie die Betroffenen diese Einschränkungen erleben und wie sich diese auf ihre Möglichkeiten zu arbeiten oder sozialen Aktivitäten nachzugehen auswirkt, ist bisher erst wenig bekannt. Die Betroffenensicht ist jedoch relevant, unter anderem auch, da die Schweiz im Rahmen der UNO-Behindertenrechtskonvention sowie des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) verpflichtet ist, die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern.

Die Forschungsstelle Ergotherapie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW führt gemeinsam mit der Stiftung Behindertentransporte Kanton Bern, der ZHAW School of Management and Law und der Universität Luzern eine schweizweite Umfrage zu ÖV-ergänzenden Fahrdiensten durch. Gerne dürfen Sie an der Online-Umfrage teilnehmen.

Direktlink zur Umfrage.

Weitere Informationen zu diesem Forschungsprojekt finden Sie auf der Website der ZHAW.