Interessante Neuigkeiten aus der Sommersession

Im Bundeshaus wurden auch diesen Monat einige Fragen behandelt, die für das Leben von blinden und sehbehinderten Menschen einen Unterschied machen.

  • Der Nationalrat will bei eidgenössischen Volksabstimmungen die Einführung von Abstimmungsschablonen für blinde und sehbehinderte Stimmberechtigte ermöglichen. Oppositionslos hiess er eine entsprechende Motion seiner Staatspolitischen Kommission gut. Der Entscheid entspricht einer Forderung des Sehbehindertenwesens (Vergleiche dazu den Tagesschau-Beitrag mit SBV-Präsident Roland Studer). Der Bundesrat empfiehlt dem Ständerat, die Motion ebenfalls anzunehmen. Die geplanten Schablonen stellen einen ersten Schritt dar auf dem Weg zum autonomen Abstimmen und der Wahrung des Stimmgeheimnisses für Menschen mit Sehbeeinträchtigung. Damit die Betroffenen aber auch auf kantonaler und kommunaler Ebene sowie bei Wahlen ihre Rechte ohne Beizug Dritter ausüben können, braucht es eine digitale Lösung mittels E-Voting.
  • Der Ständerat hat die Detailberatung des Strassenverkehrsgesetzes abgeschlossen. Unter anderem hat er einen früheren Entscheid des Nationalrates im Sinne des SBV korrigiert. Der Ständerat ist gegen die Möglichkeit, dass neu Motorräder auf dem Trottoir abgestellt werden dürfen, sofern Fussgänger weiterhin mindestens 1,5 Meter zur Verfügung haben. Er ist der Ansicht, dass dadurch die Verkehrssicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger wesentlich verschlechtert würde. Aus Sicht von Menschen mit Sehbeeinträchtigung ist dies ganz besonders zu begrüssen. Der SBV setzt sich nun aktiv dafür ein, dass sich der Nationalrat im Herbst der Position des Ständerates anschliesst. Einig sind sich beide Räte hingegen bei den meisten anderen Punkten im Gesetz. Enttäuschend und unverständlich ist für den SBV die beschlossene Senkung der Mindestdauer des Führerausweisentzugs sowie die Milderung des Strafmasses bei Raserdelikten von 24 auf 12 Monate. Insbesondere für die Sicherheit von Fussgängerinnen und Fussgängern mit Sehbeeinträchtigung sendet das Parlament damit kein gutes Signal aus.
  • Der Nationalrat hat erfreulicherweise eine Motion für eine fairere Bemessung des Invaliditätsgrads angenommen. Dabei geht es um die Ermittlung des Einkommens, das mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung erarbeitet werden kann. Bislang wurden für die Berechnungen realitätsferne statistische Werte, so genannte Tabellenlöhne, herangezogen. Nun wird der Bundesrat beauftragt, rasch eine neue, realistische Grundlage für die Vergleichslöhne auszuarbeiten. Dies ist insofern eine dringliche Angelegenheit, als dass die Tabellenlöhne oft ausschlaggebend sind, ob die Invalidenversicherung einer Person mit Beeinträchtigung eine Umschulung bezahlt oder eine Rente gewährt. Der SBV wünscht sich deshalb, gemeinsam mit anderen Selbsthilfeorganisationen, dass auch der Ständerat das Geschäft möglichst schnell behandelt.
  • Um Einkommensgerechtigkeit für Menschen mit Beeinträchtigung ging es auch bei der Reform der zweiten Säule in der Altersvorsorge (BVG-Reform). Der Ständerat debattierte in dem Zusammenhang darüber, wie die geplante Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der zweiten Säule ausgeglichen werden soll. In der Fassung des Nationalrats war nur ein Rentenzuschlag auf Altersrenten vorgesehen. Die Invalidenrenten, die von der Senkung des Umwandlungssatzes ebenso betroffen sind, gingen jedoch vergessen. Der Ständerat hat die BVG-Reform am 15. Juni zur Überarbeitung zurück in die Kommission geschickt. Die Im Plenum geäusserten Voten lassen uns nun auf eine grosszügigere Lösung hoffen. Weitere Informationen in der Medienmitteilung von Inclusion Handicap.