Neuer Vertrag mit dem BSV

Der SZBLIND hat mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) einen neuen Vertrag ausgehandelt, der die Abgeltung von Rehabilitationsfachkräften und Lehrkräften für Menschen mit Sehbeeinträchtigung regelt. Für Punktschriftunterricht, Orientierungs- und Mobilitätstraining sowie für das Training von Gerätefunktionalitäten und Bedienungshilfen von Smartphones und Tablets können durch die Versicherten unter bestimmten Bedingungen deutlich mehr Stunden abgerechnet werden. Das entsprechende Kreisschreiben wurde auf Anfang 2023 angepasst. Dieser Leistungsausbau ist ein grosser Erfolg für das Blinden- und Sehbehindertenwesen. Auch die Leiter:innen der SBV-Beratungsstellen sind darüber informiert und können betroffene Personen kompetent beraten.