Neues Abfall-Trennsystem in der Stadt Bern

Mit dem neuen Abfall-Trennsystem der Stadt Bern entfällt der Gang zur Sammelstelle. Nach Einführung des Farbsack-Trennsystems werden alle Abfälle nur noch im Container vor der Haustür bereitgestellt – auch Kehrichtsäcke und Papier. Die Abfallsäcke können in der Migros, dem Coop und vielen weiteren Detailhändlern bezogen werden. Was heisst das für blinde und sehbehinderte Personen? Bereits Ende 2019 wurde Franziska Roggli, Interessenvertretung der Sektionen Bern und Berner Oberland, beigezogen. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen aus SBV-Sicht:

Wie stellt die Stadt sicher, dass Menschen mit Sehbehinderung die Säcke unterscheiden können?

Die Produktion der Kehrichtsäcke und Container wird öffentlich ausgeschrieben. Die Stadt Bern hat dazu einen Anforderungskatalog erstellt, der folgende sehbehinderten-relevanten Anforderungen enthält:

  • Die Farbsäcke sollen möglichst kontrastreich sein
  • Um jede Sackrolle braucht es eine Banderole mit Brailleschrift und QR-Code
  • Jeder Sack ist mit einem QR-Code versehen 
  • Auf dem QR-Code werden die Informationen zum jeweiligen Abfallsack hinterlegt. Mit dem Link werden weitere Informationen wie die Sammeltage und die Entsorgungsorte beschrieben.
  • Auch die Container werden mit QR-Code und Brailleschrift ausgestattet, um Verwechslungen zu vermeiden.

Wie stellt die Stadt sicher, dass Trottoirs und die Gehwege auf schmalen Strassen ohne Trottoirs nicht mit Containern vollgestellt werden?

Die Container sind den Richtlinien und Normalien zum hindernisfreien Bauen im öffentlichen Raum der Stadt Bern unterstellt. Grundsätzlich stehen die Container auf Privatgrund und werden nur an den Abfuhrtagen im öffentlichen Raum bereitgestellt (analog zu den Grüngutcontainern heute). Bei Platzmangel ist vorgesehen, dass die Container im Strassenraum zu stehen kommen. Der Standplatz kann vor oder hinter einer Parkplatzreihe sein oder anstelle von Parkplätzen am Rand eines breiten Trottoirs oder an anderen freien Stellen.

Die Umsetzung und Einführung des Farbsack-Trennsystems ist gestaffelt vorgesehen:

  • ab Mitte 2022: Stadtteil III (Mattenhof-Weissenbühl)
  • ab Mitte 2023: Stadtteil VI (Bümpliz-Oberbottigen)
  • ab Mitte 2024: Stadtteil II (Länggasse-Felsenau)
  • ab Mitte 2025: Stadtteil V (Breitenrain-Lorraine)
  • ab Mitte 2026: Stadtteil IV (Kirchenfeld-Schosshalde)
  • Im Stadtteil I (Innenstadt) bleibt das heutige Entsorgungssystem bestehen.

Test-Sammelstelle in Bern-Brünnen

Die Stadt Bern hat bereits die erste Quartierentsorgungsstelle für blinde und sehbehinderte Menschen beschriftet. Diese befindet sich an der Colombstrasse 11, 3027 Bern-Brünnen

Link Googlemaps: https://goo.gl/maps/E5Rz4yv2A9UfEKfVA

Folgende Behälter stehen bei der Quartierentsorgungsstelle an der Colombstrasse zur Verfügung: PET, Papier/Karton, Glas, Büchsen/Alu & Batterien, Hauskehricht. Bemerkung: Beim Glas ist nur der Grünglas-Behälter angeschrieben, die Behälter für Weissglas und Braunglas sind nicht mit Blindenschrift ausgestattet. Blinde und sehbehinderte Personen, welche die Behälteranordnung nicht kennen, dürfen alle Glas-Farben in den Grünglas-Behälter entsorgen.

Die Beschriftung (visuell sowie in Relief- und Brailleschrift) kann getestet werden. Rückmeldungen zur ersten Sammelstelle in Bern nimmt Franziska Roggli (franziska.roggli@sbv-fsa.ch, 075 430 75 80) gerne entgegen.

Wenn sich die Beschriftung bewährt, sollen sämtliche Sammelstellen in der Stadt Bern mit solchen Beschriftungen ausgestattet werden.

Es ist zu hoffen, dass auch weitere Schweizer Städte dem Beispiel Berns folgen und ihre Dienstleistungen hindernisfrei gestalten.