Neues zu Finanzdienstleistungen

Wie seit Monaten angekündigt, löst die QR-Rechnung per 30. September die roten und orangen Einzahlungsscheine endgültig ab. Schon heute gelangen viele Rechnungen, die mit dem QR-Code versehen sind, in den Briefkästen oder Mailpostfächern.

Gemäss den sogenannten Payment-Standards ist bei der QR-Rechnung in Papierform eine Perforation zwischen dem Text der Rechnung und dem Zahlteil und Empfangsschein vorgeschrieben. Diese ermöglicht es auch Menschen mit Sehbeeinträchtigung festzustellen, wo der Zahlteil mit dem QR-Code sich befindet. Offenbar gibt es nun aber Rechnungshersteller, die ihre Rechnungen ohne diese Perforation per Post verschicken. Sollten Sie eine solche Rechnung erhalten, können Sie den Rechnungssteller kontaktieren und auf die entsprechenden Payment-Standards Implementation Guidelines QR-Rechnung verweisen. Textauszug: «Ist der Zahlteil mit Empfangsschein in einer QR-Rechnung in Papierform integriert, ist eine Perforation zwischen den Angaben zur Rechnung und des Zahlteils mit Empfangsschein obligatorisch.»

 

SBV führt die E-Rechnung ein

Im Oktober führt der SBV die E-Rechnung ein. Insofern der Empfänger dies in seinen E-Banking-Einstellungen erlaubt, werden die Rechnungen direkt an das E-Banking geschickt und müssen nur noch freigegeben werden. Wo dies nicht möglich ist, werden die E-Rechnungen als barrierefreies PDF per Mail geschickt. Einzig Rechnungsempfänger ohne hinterlegte Mailadresse erhalten die Rechnung weiterhin per Post.

 

Kartenterminals der Post

Im Verlauf des Oktobers kommen die ersten Kartenterminals mit Touchscreen zum Einsatz, die auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigung bedienbar sind. Die Schweizerische Post setzt in ihren Filialen Geräte der Unternehmung Worldline ein, welche über eine Sprachausgabe verfügen und mittels einer Silikonauflage bedienbar werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im nächsten SBV-Newsletter vom Oktober.