Petition eingereicht

Die Schweiz hat vor mehr als acht Jahren die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) unterzeichnet. Dieses Menschenrechtsübereinkommen spricht Menschen mit Behinderungen die volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu. Trotzdem werden Menschen mit Behinderungen immer noch ungleich behandelt und ihre Rechte in vielerlei Hinsicht verletzt. Deshalb hat der Behindertendachverband Inclusion Handicap eine Petition lanciert für die Ratifizierung eines Zusatzprotokolls zur UNO-Behindertenrechtskonvention (sogenanntes Fakultativprotokoll). Dieses ermöglicht Menschen mit Behinderungen bei Verletzung ihrer Rechte sich an den UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu wenden.

Am 21. Oktober wurden nun der Bundeskanzlei in Bern gut 13'000 Unterschriften eingereicht, die den Bundesrat zum Handeln auffordern. An der Petitionsübergabe wurde betont, das UNO-Zusatzprotokoll würde die rechtliche Situation von Menschen mit Behinderung markant verbessern. Wenn der UNO-Ausschuss dem oder der Kläger:in recht gibt, schreibt er konkrete Empfehlungen an die Schweiz. Die Schweiz wird verpflichtet, den UNO-Ausschuss innerhalb von 6 Monaten über die Umsetzung dieser Empfehlungen zu informieren. Dieses Vorgehen hat sich schon bei anderen UNO-Konventionen bewährt. Zum Beispiel bei der Konvention gegen Folter, der Konvention zur Beseitigung der Rassendiskriminierung sowie bei der Frauenrechts- und der Kinderrechtskonvention. Die Umsetzung all dieser Konventionen konnte durch das Zusatzprotokoll vorangetrieben werden.