Schweiz erfüllt Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention nicht

Der UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK-Ausschuss) hat der Schweiz Ende März nach eingehender Prüfung seine abschliessende Beurteilung unterbreitet. Die Erkenntnis ist ernüchternd: Die Schweiz verletzt in vieler Hinsicht die Rechte der 1.8 Mio. Menschen mit Behinderungen. Die von der Behindertenrechtskonvention (BRK) geforderte Inklusion wird auf allen Staatsebenen und in der Gesellschaft noch zu wenig gelebt. Der Bericht des UNO-Ausschusses zeigt auch auf, welche Barrieren Menschen mit Sehbehinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe an den verschiedenen Bereichen der Gesellschaft heute noch verunmöglichen. Die Organisationen des Sehbehindertenwesens (SZBLIND, SBV, SBb, CAB) fassen die grössten Hindernisse und Stellungnahmen des UNO-Ausschusses in einem ausführlichen Bericht zusammen. Dieser ist auf der Webseite des SBV abrufbar.