Verbandsbeschwerderecht muss erhalten bleiben

Hintergrund der Revision des Eisenbahngesetzes ist eine Angleichung an das europäische Recht. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Umsetzung sieht vor, künftig auf eine Überprüfung der autonomen Benutzbarkeit von Zügen durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) zu verzichten. Somit könnten Behindertenverbände ihr Beschwerderecht, das ihnen laut Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) zusteht, nicht mehr wahrnehmen.

Das Verbandsbeschwerderecht ist ein wichtiges Instrument zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. So wurde beispielsweise die Beschwerde der Behindertenorganisationen gegen die Beschaffung der Bombardier Doppelstockzüge (FV Dosto) teilweise gutgeheissen. Das Bundesgericht anerkannte damit nichts weniger als das verfassungsmässige Recht auf autonomes Reisen.

Der SBV fordert deshalb gemeinsam mit seiner Dachorganisation Inclusion Handicap, dass weiterhin eine Überprüfung durch das BAV erfolgt und somit auch das Recht von Menschen mit Behinderungen auf die autonome Nutzung des öffentlichen Verkehrs gesichert und die Möglichkeit einer Verbandsbeschwerde erhalten wird. Nachdem der Ständerat am 13. Juni den Entwurf des Bundesrates gutgeheissen hat, ist nun der Nationalrat als zweite Kammer gefordert, die Vorlage in unserem Sinne zu überarbeiten.