Vernehmlassung 1: SBV befürwortet Wiederaufnahme des E-Voting-Versuchsbetriebs

Der SBV hat in seiner Stellungnahme zur Neuausrichtung des E-Voting-Versuchsbetriebs die Bedeutung der elektronischen Stimmabgabe für Menschen mit Sehbeeinträchtigung herausgestrichen. Diese würde es blinden und sehbehinderten Menschen ermöglichen, ihre Stimme selbstständig, ohne Assistenz, abzugeben. «Dies wäre ein enorm wichtiger Schritt, auf den die Betroffenen seit vielen Jahren sehnlichst warten», schreibt der SBV.

Beim heutigen Wahlsystem mit Stimm- und Wahlzetteln sind Menschen mit starker Seheinschränkung diskriminiert. Weil gemäss Gesetz die Stimm- und Wahlzettel handschriftlich auszufüllen sind, können die Betroffenen nur mithilfe einer Assistenzperson an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Dies widerspricht gleichzeitig dem gesetzmässigen Grundsatz, wonach das Stimmgeheimnis zu wahren ist. Somit ist unter den aktuellen Bestimmungen und Bedingungen rund 380'000 Menschen in der Schweiz die autonome Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen verwehrt.

Frühere E-Voting-Pilotprojekte in verschiedenen Kantonen boten Menschen mit starker Seheinschränkung bereits die Möglichkeit, selbstbestimmt und unabhängig am politischen Geschehen teilzuhaben. Seit der Einstellung des damaligen Versuchsbetriebs sind die Betroffenen bei der Ausübung ihrer politischen Rechte wieder auf fremde Hilfe angewiesen.

Für den SBV ist die Barrierefreiheit des elektronischen Abstimmungsverfahren in sämtlichen Phasen eine zwingende Voraussetzung für die Wiederaufnahme des E-Votings. Zu diesem Zweck braucht es diesbezüglich verbindliche Regelungen auf Bundes- und kantonaler Ebene und eine umfassende Überprüfung der Zugänglichkeit vor der Zulassung des zur Anwendung kommenden Systems. Um die Praktikabilität des E-Votings zu gewährleisten, sollen auch Vertreterinnen und Vertreter von Betroffenen-Organisationen beigezogen werden.