Vernehmlassung 2: SBV verteidigt Sicherheit der zu Fuss Gehenden

Der Bundesrat beabsichtigt, die Verfahren beim Führerscheinentzug zu beschleunigen. Zudem will er Personen, die berufsbedingt auf ein Fahrzeug angewiesen sind, unter Umständen erlauben, trotz Führerscheinentzug weiterzufahren. Der SBV, der sich für die Sicherheit von blinden und sehbehinderten Menschen einsetzt, hat in einer Stellungnahme kritisch auf dieses Vorhaben reagiert.

Einerseits begrüsst der SBV die Beschleunigung der Verfahren. Denn: Je schneller eine Sanktion auf ein Fehlverhalten folgt, desto wirksamer sind Sanktionen. Andererseits darf dies nicht dazu führen, dass jemand rehabilitiert wird, bevor die notwendigen Grundlagen (z.B. Blut- oder Urinprobe) vorliegen, um zu entscheiden, ob der Ausweis zurückgegeben werden kann. Die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmenden – insbesondere der vulnerablen Personen – geht vor.

Ebenfalls nicht einverstanden ist der SBV mit dem Vorschlag, dass die kantonale Behörde Personen, die im Durchschnitt einer Woche mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit ein Fahrzeug führen, Fahrten zur Berufsausübung während eines Lernfahr- oder Führerausweisentzuges erlauben kann. Der SBV ist der Meinung, dass der Entzug des Führerscheins grundsätzlich nicht bei geringfügigen Verkehrsregelverletzungen angeordnet wird. Diese Massnahme dient der Verkehrssicherheit. Dies gilt auch für Berufsfahrerinnen und Berufsfahrer.