Verpasste Chancen: Teilrevision des BehiG

Ende 2023 hat der Bundesrat seinen Entwurf der Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Für den SBV erfreulich ist zwar, dass die digitale Barrierefreiheit nun auch ins Gesetz miteinbezogen wurde – doch leider zu wenig konkret und verbindlich.

Auch sonst hat der Bundesrat für viele Beteiligte im Behindertenwesen die Chance verpasst, die drängenden Probleme bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen konsequent anzugehen. Dass beispielsweise keine verbindlichen Ziele für den ÖV vorgesehen sind, der nach Ablauf einer 20-jährigen Frist noch immer nicht barrierefrei ist, zeigt dies exemplarisch.

Deshalb wird auch der SBV seine Anliegen im Vernehmlassungsverfahren unterbreiten und sich weiterhin für die konsequente Berücksichtigung der Rechte von Menschen mit Behinderung einsetzen. Unsere Stellungnahme finden Sie ab Anfang April an dieser Stelle und auf der Startseite unserer Website.

 

Bildquelle: SBV / Rafael Bornatico