Willkommener Teuerungsausgleich bei AHV- und IV-Renten

An seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 hat der Bundesrat beschlossen, per 1. Januar 2023, die AHV und IV-Renten der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung anzupassen und um 2,5% zu erhöhen. Somit steigt die minimale AHV/IV-Rente um 30 Franken und beträgt neu 1225 Franken pro Monat. Der SBV erachtet diese Anpassung als dringend notwendig, da die Renten für die betroffenen Menschen oft kaum ausreichen, um ein menschenwürdiges Dasein zu sichern.

An der Herbstsession haben die eidgenössischen Räte zudem drei Motionen gutgeheissen, welche über den Vorschlag des Bundesrates hinausgehen und eine volle Teuerungsanpassung der Renten von AHV und IV sowie der Überbrückungsleistungen fordern. Falls diese Entscheide in der Wintersession bestätigt werden, sollen die zusätzlichen Rentenerhöhungen im Dringlichkeitsverfahren umgesetzt und rückwirkend auf den 1. Januar 2023 nachbezahlt werden.