Zugänglichkeit des elektronischen Patientendossiers

Die Fachstelle T&I des SBV vertrat die die Dachorganisation der Behindertenverbände Inclusion Handicap in der Arbeitsgruppe für Patientenorganisationen. Besondere Aufmerksamkeit schenkte sie der Barrierefreiheit. Dabei fiel die Struktur rund um das EPD auf. Grundsätzlich gibt der Bund die Regeln vor und zertifiziert sogenannte Stammgemeinschaften. Diese sind für ein bestimmtes Gebiet verantwortlich und teils privatwirtschaftlich organisiert. Die Institutionen und Gesundheits-Fachpersonen schliessen sich diesen Stammgemeinschaften an. Der Patient registriert sich bei seiner Stammgemeinschaft und kann dort seine Daten einsehen und die Rechte vergeben.

Die ursprüngliche Sorge lag nun darin, dass die Barrierefreiheit durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) auf behördlicher Seite geregelt wird, diese Vorgaben aber nicht bei den einzelnen Stammgemeinschaften berücksichtigt werden. Die Fachstelle T&I konnte bewirken, dass die Barrierefreiheit Teil der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zertifizierung der Stammgemeinschaften wird. Damit sollte nun eine barrierefreie Nutzung des EPD für Patienten und Gesundheits-Fachpersonen gewährleistet sein.

Im Rahmen des Zertifizierungs-Prozesses wird durch die Prüfstelle die Barrierefreiheit (WCAG 2.0 Mind. Konformitätsstufe AA) überprüft. Die Fachstelle T&I bittet um Rückmeldungen, falls eine Stammgemeinschaft diese Kriterien trotzdem nicht einhält. Sie wird dies gerne prüfen. Natürlich sind auch positive Erfahrungen willkommen und werden auf Wunsch gerne an die Verantwortlichen weitergeleitet. Kontakt: tech@sbv-fsa.ch

Weitere Informationen zum EPD: www.patientendossier.ch/de