Einladung zur Echogruppen-Veranstaltung Menschen mit Behinderung
Echogruppen-Veranstaltung im Rahmen der Totalrevision SEG im Bereich Menschen mit Behinderung vom Montag, 27. Oktober 2025
Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) hat der Bund im Jahr 2014 die rechtlichen Grundlagen für die Menschenrechte, die soziale Teilhabe, die Selbstbestimmung und die Wahlfreiheit bei der individu-ellen Lebensführung von Menschen mit Behinderung gelegt. Die aktuell geltenden gesetzlichen Grundlagen im Kanton Schwyz regeln im Behindertenbereich ausschliesslich die Finanzierung stationärer Dienstleistungen. Die vorgenannten internationalen und nationalen Bestrebungen zeigen auf, dass auch der Kanton Schwyz im Rahmen der Totalrevision SEG Gesetz über soziale Einrichtungen-umfassende, gesetzliche Grundlagen für den Bereich Menschen mit Behinderung zu schaffen hat. Im Rahmen der Totalrevision SEG soll auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gestärkt und die Selbstbestimmung sowie die soziale Teilhabe von Menschen mit Behin-derung gefördert werden. Neben stationären Angeboten wie Wohnheimen, Tagesstätten und Werk-stätten soll neu auch die Finanzierung von ambulanten Unterstützungsleistungen ermöglicht werden. Dadurch erhalten Menschen mit Behinderung mehr Wahlfreiheit, wie, wo und mit wem sie leben und arbeiten möchten. Mit der Revision sollen die notwendigen Rahmenbedingungen für ein bedarfsge-rechtes und ausgewogenes Angebot an stationären und ambulanten Dienstleistungen geschaffen werden. Leitgedanken sind dabei Selbstbestimmung, Wahlfreiheit, Gleichstellung, Bedarfsorientie-rung, Innovationsförderung sowie eine wirksame und wirtschaftliche Mittelverwendung.
Gerne präsentieren wir Ihnen den aktuellen Stand der Arbeiten und möchten mit Ihnen in den Dialog treten. In diesem Zusammenhang ist es uns ein Anliegen, im Nachfolgenden die obgenannten The-men auch in einfacher Sprache zu vermitteln.
Neue Rechte für Menschen mit Behinderung im Kanton Schwyz
Im Jahr 2014 hat die Schweiz ein wichtiges Abkommen unterschrieben: Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK).
Dieses Abkommen sagt:
• Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen.
• Sie sollen selbst über ihr Leben entscheiden können.
• Sie sollen am Leben in der Gesellschaft teilhaben können.
Im Kanton Schwyz gibt es im Moment nur Regeln für stationäre Angebote. Stationäre Angebote sind zum Beispiel: Wohnheime, Tagesstätten oder Werkstätten.
Menschen mit Behinderung möchten z.B. auch mitbestimmen, wo sie leben möchten.
Darum will der Kanton Schwyz das Gesetz (SEG) ganz neu machen. Das nennt man Totalrevision.
Mit dem neuen Gesetz will der Kanton:
• die Rechte von Menschen mit Behinderung stärken,
• die Selbstbestimmung und Teilhabe fördern,
• und neue Regeln für ambulante Dienstleistungen erstellen.
Damit ist gemeint: Menschen mit Behinderung sollen z.B. mitbestimmen können, wie sie leben möchten, wo sie leben und arbeiten möchten und wer sie unterstützen soll.
Wichtige Ziele sind:
• ein gutes Angebot an stationären und ambulanten Angeboten,
• mehr Selbstbestimmung, Wahlfreiheit und Gleichstellung,
• Unterstützung neuer Ideen
Was bedeutet dies nun alles?
Dazu möchte der Kanton einerseits die Meinung der betroffenen Menschen
und andererseits jene der Vertreter und Vertreterinnen von Institutionen und Einrichtungen einholen.
Gerne laden wir Sie zu einer Echo-Gruppenveranstaltung zu diesen Themen ein. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den gemeinsamen Austausch.
Informationen
Veranstaltungsdatum
27.10.2025
Veranstaltungszeit
13.45
Anmeldefrist
16.10.2025
Anzahl Teilnehmer
bitte mit untenstehendem Link anmelden bis 16.10.2025
Veranstalter
Amt für Gesundheit und Soziales
Veranstaltungsort
MythenForum Schwyz
Reichsstrasse 12
6430 Schwyz