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Publiziert am: 02.05.2025

Checklisten zur digitalen Barrierefreiheit

Der Umgang mit sehbehinderten Personen erfordert in erster Linie Offenheit und die Bereitschaft, auf individuelle Bedürfnisse einzugehen. Es gibt aber einige grundlegende Regeln, die die Zugänglichkeit von Dokumenten und Websites verbessern. Die wichtigsten Punkte haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengestellt.

Nahaufnahme Hände am PC

Bildquelle: pexels

Dokumente

Word-Format

Idealerweise stehen Dokumente für blinde und sehbehinderte Menschen in Word oder als barrierefreies PDF (siehe unten) zur Verfügung.

Bei Word-Dokumenten gilt es folgende Punkte zu beachten:

  • Titel und Überschriften gemäss Formatvorlagen verwenden.
  • Wichtige Informationen immer in den Haupttext schreiben (nicht in Kopf- oder Fusszeile).
  • Tabellen konsequent vermeiden.
  • Grafiken vermeiden oder mit gutem, aussagekräftigem Alternativtext versehen.
  • Texte immer linksbündig formatieren (für Menschen mit Sehrest).
  • Serifenlose Schrift verwenden und kursiv vermeiden (Sehrest).
  • Gut sichtbare Kontraste verwenden (Sehrest).
  • Rot-Grün-Kontraste vermeiden (für Menschen mit Rot-Grün-Sehschwäche).

PDF

PDF-Dateien können von blinden Menschen in der Regel nur korrekt gelesen werden, wenn sie mit den im Word vorhandenen Formatierungen (= Formatvorlagen) gespeichert werden.

Dafür gibt es zwei bewährte Möglichkeiten:

  • «Datei», «Speichern unter», als Dateityp «PDF» auswählen.
  • «Datei», «Exportieren», «PDF/XPS-Dokument erstellen».

Websites

Um die Zugänglichkeit einer Website für blinde und sehbehinderte Nutzer:innen zu beurteilen, braucht es im Einzelfall konkrete Tests durch Expert:innen und Betroffene. Je früher diese durchgeführt werden, desto tiefer fallen die Mehrkosten aus. Hilfreich ist es zudem, eine Reihe von Kriterien von Anfang an zu berücksichtigen:

  • Die Website ist klar strukturiert. Haupt- und Unterseiten folgen einer nachvollziehbaren und übersichtlichen Logik.
  • Die Einstiegsseite ist möglichst schlank gestaltet.
  • Alle Inhalte sind als Texte lesbar.
  • Grafische Informationen sind mit einem Alternativtext versehen oder werden separat beschrieben.
  • Alle Anwendungen sind auch ohne Maus, allein mit der Tastatur, bedienbar.
  • Die Webseitenelemente sind in den Metainformationen zweifelsfrei gekennzeichnet, namentlich Überschriften, Ausklapplisten, Kontrollkästchen und sonstige Eingabefelder.
  • Formulare sind ohne optische Informationen ausfüllbar. Obligatorische Felder sind auch in den Metainformationen als solche gekennzeichnet.
  • Links und Buttons sind verständlich beschrieben, entweder in der URL oder in den Metainformationen, z.B.: «weiter zur Anmeldung» und nicht nur «weiter».
  • Fehlermeldungen sind auch ohne optische Informationen nachvollziehbar.
  • Cookiemeldungen sind allein als Text verständlich und können ohne Maus bearbeitet werden.
  • Für Sicherheitsprüfungen wie CAPTCHA bestehen akustische oder andere sinnvolle Alternativen.

Im Sinne des Grundsatzes «Design für alle» wirken sich Massnahmen zugunsten der Barrierefreiheit für Blinde und Sehbehinderte auch positiv für alle anderen Anwender:innen aus.

Fragen?

Unsere Spezialist:innen der Abteilung Technologie & Innovation beraten Sie gern.

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