13. IV-Rente für EL-Bezüger:innen vom Ständerat abgelehnt
Der Ständerat hat mit 25 zu 19 Stimmen die Motion zur Einführung einer 13. Rente für IV-Rentner:innen mit Ergänzungsleistungen abgelehnt.
Die Sozialkommission des Ständerats (SGK-S) hatte in ihrer Kommissionsmotion vorgeschlagen, dass IV-Rentner:innen mit Ergänzungsleistungen (EL) einen Zuschlag in der Höhe einer 13. IV-Rente erhalten. Ab 2026 erhalten die AHV-Bezüger:innen jährlich eine 13. Rente. Die geforderte Anpassung wäre daher ein erster Schritt zu mehr Gleichbehandlung in der 1. Säule gewesen. Ein dringend notwendiger Schritt: Mehr als die Hälfte der IV-Rentner:innen ist auf Ergänzungsleistungen angewiesen, weil ihre reguläre Rente nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Politisch und rechtlich problematisch
Die Ungleichbehandlung von IV-Rentner:innen ist nicht nur politisch problematisch, sondern auch rechtlich, wie ein juristisches Kurzgutachten unseres Dachverbands Inclusion Handicap (siehe Links) zeigt. Es ist wichtig, dass das Thema weiterhin auf der politischen Agenda bleibt und bei der Weiterentwicklung der Invalidenversicherung berücksichtigt wird.