Abstimmungsschablone für blinde und sehbehinderte Menschen erstmals im Einsatz
An der eidgenössischen Volksabstimmung vom 30. November 2025 steht erstmals eine Abstimmungsschablone zur Verfügung; vorerst exklusiv im Kanton Zürich. Damit können blinde und sehbehinderte Stimmberechtigte ihre Stimmzettel eigenständig und geheim ausfüllen.

Bildquelle: Bundeskanzlei
Im Herbst 2022 wurde eine Motion zur Einführung taktiler Wahlschablonen für nationale Abstimmungen angenommen. Nun kommen diese erstmals bei der eidgenössischen Abstimmung im Kanton Zürich zum Einsatz. Wir begrüssen diesen wichtigen Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung und Inklusion.
Brailleschrift, Schreibhilfen und QR-Codes
Die Schablone wurde von der Bundeskanzlei in enger Zusammenarbeit mit Betroffenenorganisationen entwickelt. Dazu gehören das B. Blinden- und Behindertenzentrum Bern und die Kommission für Hilfsmittel des Schweizerischen Zentralvereins für das Blindenwesen (SZBLIND), auch die Beratungsstelle Zürich des sbv hat sich beteiligt.
Die Schablone ist sowohl mit einer gut lesbaren Druckschrift als auch mit Brailleschrift bedruckt. Zudem enthält sie Schreibhilfen für die Wörter «JA» und «NEIN» zum Nachfahren. Sowohl auf der Schablone als auch auf den beiden Gebrauchsanweisungen ist ein QR-Code aufgedruckt. Dieser führt zur digitalen Version der Gebrauchsanweisung und zu Informationen über die Abstimmungsvorlagen.
Zürich als Pilotkanton
Die Stimmzettel werden so angefertigt, dass sie selbstständig in die Abstimmungsschablone eingelegt werden können. Sobald Sie das offizielle Abstimmungscouvert erhalten und öffnen, erkennen Sie die Stimmzettel für die eidgenössischen Vorlagen an der links oben abgeschnittenen Ecke.
Die Abstimmungsschablone steht für die eidgenössische Volksabstimmung vom 30. November 2025 erstmals zur Verfügung. Zu diesem Zweck werden die eidgenössischen Stimmzettel speziell für den Kanton Zürich angepasst, der die Rolle als Pilotkanton übernimmt. Nach einer Testphase soll die Schablone schweizweit eingesetzt werden.
Bestellt werden kann die Schablone ab dem 2. Oktober 2025 kostenlos über den SZBLIND:
- Hilfsmittelshop SZBLIND (szblind.ch/shop)
- Über das Kontaktformular (shop.szblind.ch/kontaktformular)
- Per Telefon unter 062 888 28 70
E-Voting weiterhin wünschenswert
Der sbv begrüsst diesen wichtigen Fortschritt hin zu mehr Selbstbestimmung und Inklusion. Als längerfristiges Ziel setzen wir uns nach wie vor die Einführung von E-Voting ein, damit alle Stimmberechtigten ihre politischen Rechte unabhängig von Einschränkungen vollumfänglich ausüben können.