Stopp BehiG-Revision: Appell an Parlament übergeben
Am 3. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, war eine Delegation im Bundeshaus mit einem klaren Ziel: Das Parlament über den aktuellen Appell «Stopp BehiG-Revision» zu informieren.
Delegation im Bundeshaus. Von links nach rechts: Iris Hartmann, Islam Alijaj Markus Schefer, Raphaël De Riedmatten, Matthias Kuert, Christian Lohr, Verena Kuonen, Daniel Graf, Barbara Gysi, Gerhard Andrey, Vanessa Grand, Brigitte Crottaz, Alizée Rey, Philipp Kutter, Samuel Bendahan. (© Monique Wittwer)
Vanessa Grand, Raphaël de Riedmatten und Verena Kuonen trafen sich an diesem symbolträchtigen Tag um 10.30 Uhr in der Wandelhalle des Bundeshauses. Gemeinsam mit Islam Alijaj, Nationalrat und Mitinitiator der Inklusions-Initiative, sowie Daniel Graf, Markus Schefer und Matthias Kuert Killer (Vorstandsmitglieder des Vereins für eine inklusive Schweiz) luden sie die Fraktionsvorsitzenden aller Parteien zu einem Treffen ein.
Ziel: Parlamentarier:innen über den Appell «Stopp BehiG-Revision» informieren
Ziel dieses Treffens war es, die Parlamentarier:innen über den aktuellen Appell «Stopp BehiG-Revision» zu informieren. Bereits am 14. November 2024 wurde der Bundesrat in einem offenen Brief auf die schwierige Situation im Zusammenhang mit der Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) aufmerksam gemacht.
Bereits mehr als 10'000 Menschen Appell unterzeichnet
In den vergangenen zwei Wochen haben mehr als 10’000 Menschen diesen Appell unterzeichnet – und die Zahl der Unterstützer:innen wächts weiter, da der Appell so lange fortgesetzt wird, bis der Bundesrat über die Teilrevision des BehiG und die Inklusions-Initiative entscheidet.
Eine zentrale Aufgabe der Delegation war es, die Parlamentarier:innen darüber aufzuklären, warum die BehiG-Revision nicht ausreicht und dringend ein umfassendes Inklusionsgesetz erforderlich ist. Die Schweiz ist nach wie vor weit entfernt vom Ziel der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK), die vor zehn Jahren ratifiziert wurde. Ein umfassendes Inklusionsgesetz muss unter aktivem Einbezug von Menschen mit Behinderungen und Behindertenorganisationen entwickelt werden. Dabei müssen die zentralen Anliegen der Inklusions-Initiative – die freie Wahl der Wohnform sowie personelle und technische Assistenz – berücksichtigt und gesichert werden.
Mit Spannung erwarten wir die Entscheidung des Bundesrats zur Teilrevision des BehiG und die erste Stellungnahme zur Inklusions-Initiative.
Diese Mitteilung wurde am 3.12.2024 vom Komitee der Inklusionsinitiative verschickt.