Barrierefreiheit wird Pflicht
Der «Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit» macht Barrierefreiheit Pflicht, auch für Schweizer Unternehmen, die ihre Produkte im EU-Raum anbieten. In Zukunft müssen digitale Produkte – also beispielsweise Websites, Apps oder auch Geldautomaten – inklusiv und barrierefrei gestaltet sein. Diese Verordnung könnte die digitale Landschaft grundlegend verändern.

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Was bis anhin ein «Nice to have» war, wird bald zum «Must have» für Schweizer Unternehmen, die Ihre Produkte im EU-Raum anbieten. Die Rede ist von der obligatorischen Barrierefreiheit digitaler Produkte.
Bussgelder sind vorgesehen
Ziel der neuen Bestimmungen ist in erster Linie, die Inklusion im Umgang mit digitalen Medien sicherzustellen. Durch das Beseitigen von unterschiedlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit in den verschiedenen EU-Ländern sollen aber auch die Marktchancen gestärkt werden. Der European Accessibility Act (EAA), zu Deutsch: «Rechtsakt zur Barrierefreiheit», sieht Bussgelder von bis zu 100’000 Euro vor, sollten die eingeführten Richtlinien nicht eingehalten werden.
Barrierefreiheit als Chance
Bis im Sommer 2025 herrscht noch eine Gnadenfrist – höchste Zeit also, die nötigen Massnahmen zu planen. Denn die Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen. Schliesslich ist die Umsetzung eines barrierefreien Webprojektes komplex und birgt gewisse Schwierigkeiten und Risiken.
Die Barrierefreiheit wird jedoch nicht nur rechtliche Pflicht, sondern auch eine grosse Chance, eine viel breitere Zielgruppe zu erreichen. Ein Umdenken muss also stattfinden – besser früh als zu spät.