Zum Inhalt springen
Publiziert am: 23.02.2026

Bundesverwaltungsgericht stellt klar: Keine Tests ohne Einbezug von Selbstbetroffenen!

«Nichts über uns ohne uns» – diesen Grundsatz der Behindertenbewegung hat das Bundesverwaltungsgericht erstmals mit seinem neuen Entscheid zur autonomen Nutzung der Fernverkehr-Doppelstockzüge (FV-Dosto) der SBB bestätigt. Es hält fest: Bei der Überprüfung der Barrierefreiheit müssen Menschen mit Behinderungen zwingend einbezogen werden.

Der weiss-rot-schwarze SBB-Zug FV-Dosto fährt durch eine grüne Wiesenlandschaft.

Der FV-Dosto-Zug. Bildquelle: SBB CFF FFS

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) liess 2023 die Barrierefreiheit der SBB-Doppelstockzüge FV-Dosto von Menschen ohne Behinderungen testen, die dafür in Rollstühle gesetzt wurden. Auf dieser Grundlage erteilte das BAV eine unbefristete Betriebsbewilligung für den FV-Dosto. Unser Dachverband Inclusion Handicap reichte dagegen vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) Beschwerde ein.

Das BVGer kritisiert dieses Vorgehen nun deutlich und beurteilt die Testsituation als ungenügend. Es weist die Angelegenheit damit wieder ans BAV zurück. Und das BVGer bestätigt zum ersten Mal den Grundsatz «Nichts über uns ohne uns»! Eine Behörde darf einen Sachverhalt mit direktem Bezug zu Menschen mit Behinderungen nicht ohne deren Einbezug abklären.

Leitentscheid stärkt Verfahrensrechte von Betroffenen

Der Entscheid des BVGer stärkt die Verfahrensrechte von Menschen mit Behinderungen. In ähnlich gelagerten Fällen kann künftig auf diesen Leitentscheid abgestützt werden.

Lebensrealitäten von Betroffenen lassen sich nicht simulieren. Nur durch Einbezug von Menschen mit Behinderungen kann die Barrierefreiheit tatsächlich beurteilt werden. Erst wenn Menschen mit Behinderungen als Expert:innen in eigener Sache anerkannt und systematisch einbezogen werden, kann die Schweiz ihrer Verpflichtung zur Inklusion nachkommen.

Der Text stammt teilweise aus der Medienmitteilung unseres Dachverbands Inclusion Handicap.

SRF-Tagesschau-Beitrag zum Entscheid des BVGer