E-Voting: Fortschritte für die politische Teilhabe
Seit Jahren setzt sich der sbv für die Einführung von E-Voting ein. Ziel ist, dass Menschen mit Sehbehinderung endlich selbstständig und geheim abstimmen können – ein Recht, das bisher nicht gewährleistet ist. Inzwischen liegen zahlreiche positive Erfahrungen aus verschiedenen Kantonen vor.
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E-Voting erleichtert blinden und sehbehinderten Menschen den Zugang zur politischen Teilhabe erheblich, und viele weitere Schweizer:innen teilen dieses Anliegen mit uns: Bereits 2023 zeigte eine repräsentative Umfrage im Auftrag des sbv, dass sich 72 % der Bevölkerung für E-Voting ergänzend zu papierbasierten Verfahren aussprechen. 2025 sind es in einer Umfrage der Post bereits 78 % (siehe Links). Mittlerweile liefern verschiedene kantonale Versuche erste konkrete Erfahrungen und Fahrpläne.
Stand in den Kantonen
Seit 2023 läuft ein grosser E-Voting-Versuchsbetrieb in den vier Kantonen St. Gallen, Thurgau, Basel-Stadt und Graubünden. Die Teilnahme war zunächst auf bestimmte Gruppen beschränkt (im Thurgau zunächst nur Auslandschweizer:innen, in Basel-Stadt zusätzlich Menschen mit Behinderung); das Angebot wurde aber in allen Kantonen seit Beginn des Versuchs ausgebaut.
So steht E-Voting im Thurgau inzwischen in fünf Gemeinden zusätzlich auch Inland-Schweizer:innen zur Verfügung, und ab 2027 sollen sämtliche Gemeinden die Möglichkeit haben, dies anzubieten. In Graubünden haben bereits 50 % der Stimmberechtigten Zugang, und in St. Gallen ist E-Voting sogar schon in 71 von 75 Gemeinden verfügbar. In Basel-Stadt kam es beim Urnengang vom 8. März 2026 zu einem Vorfall: 2’048 elektronisch abgegebene Stimmen konnten nicht ausgezählt werden. Der E-Voting-Betrieb wurde dort nun ausgesetzt; voraussichtlich bis Ende 2026. Das Problem ist auf die Handhabung einer externen Komponente (USB-Stick) zurückzuführen, nicht auf das E-Voting-System, das die Schweizerische Post zur Verfügung stellt. Aus diesem Grund werden die übrigen kantonalen Versuchsbetriebe voraussichtlich wie geplant fortgeführt und ausgebaut.
100’000 Stimmen fürs Jahr 2026 angestrebt
2026 kommen Luzern (zunächst Auslandschweizer:innen) und der erste Westschweizer Kanton (wird diesen Frühling kommuniziert) zum Testbetrieb dazu, voraussichtlich 2027 folgt Genf. Ab 2028 sollen in Luzern zusätzlich Menschen mit Sehbehinderung sowie die Stadt Luzern teilnehmen können, danach ist die Ausweitung auf weitere Gemeinden geplant.
Gemäss der Schweizerischen Post wurden im Jahr 2025 über 50’000 Stimmen elektronisch abgegeben; für das Jahr 2026 sei das Ziel, 100’000 Stimmen per E-Voting zu erzielen.
Warum E-Voting?
Es geht also vorwärts. Warum ist das wichtig? Rund 400’000 Menschen in der Schweiz leben mit einer Sehbehinderung. Bislang müssen viele von ihnen beim Wählen und Abstimmen auf die Hilfe Dritter zurückgreifen, da sie die Stimmzettel nicht selbst lesen oder ausfüllen können. E-Voting ermöglicht es ihnen, selbstständig und vertraulich teilzunehmen.
Im Unterschied zu den Abstimmungs-Schablonen, die nun im Kanton Zürich pilotiert werden, kann E-Voting umfassender eingesetzt werden: Nicht nur bei nationalen Abstimmungen, sondern auch bei Wahlen sowie auf allen politischen Ebenen, ob national, kantonal oder kommunal.
Selbsterklärend und einfach
sbv-Mitglied Kurt Morandi, seit Geburt blind, nahm von Anfang an in Basel-Stadt am Versuchsbetrieb teil. Für ihn ist das E-Voting eine grosse Erleichterung: «Ich habe es ausprobiert, und es klappte auf Anhieb. Klar, am Anfang habe ich den Stimmrechtsausweis einmal verkehrt auf den Scanner gelegt und musste noch einmal anfangen – aber das System ist selbsterklärend und ganz einfach. Vorher musste ich immer jemanden fragen, wenn ich abstimmen wollte, das war schwierig.»
Wir bleiben dran
Die bisherigen Erfahrungen in den verschiedenen Kantonen zeigen, dass E-Voting praktikabel, sicher und inklusiv gestaltet werden kann. Der sbv wird sich weiterhin aktiv dafür einsetzen, dass die Einführung konsequent umgesetzt und langfristig fortgeführt wird.