Früherer Ticketkauf per Telefon: Erster Schritt nach VöV-Karten-Abschaffung
Seit der Diskussion um die Abschaffung der «VöV-Karte» setzt sich der sbv dafür ein, dass blinde und sehbehinderte Menschen nicht von der Nutzung des öffentlichen Verkehrs ausgeschlossen werden. Nach dem ersatzlosen Wegfall Anfang 2024 zeigt sich nun ein kleiner Fortschritt: Tickets können per Telefon künftig deutlich früher bestellt werden.

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Die VöV-Karte ermöglichte es blinden und sehbehinderten Menschen bis Ende 2023 in vielen Städten, kostenlos und unkompliziert im öffentlichen Nahverkehr zu reisen. Seit ihrer Abschaffung ist der Zugang zum öffentlichen Verkehr für viele Betroffene erschwert – besonders für jene, die keine digitalen Angebote wie SBB-Apps nutzen können. Der sbv setzt sich deshalb gegenüber den zuständigen Stellen dafür ein, dass blinde und sehbehinderte Reisende nicht benachteiligt werden.
Ein erster Teilerfolg ist nun erreicht: Der telefonische Ticketverkauf über die Gratis-Hotline der SBB ist künftig nicht mehr auf 24 Stunden im Voraus beschränkt. Damit können auch blinde und sehbehinderte Menschen ihre Tickets zeitlich flexibel und planbar bestellen.
Problem ist nicht gelöst
Im Beitrag des «Beobachter» zu dieser Neuerung (in den Links) betont unser Kommunikationsleiter Martin Abele, dass das Problem damit noch nicht gelöst ist: «Wir erhalten immer noch viele Reaktionen aus unseren Sektionen, die uns auffordern, eine nationale Ersatzlösung für die abgeschaffte Ausweiskarte zu finden.»
Dass der telefonische Ticketkauf nun früher möglich ist, ist ein kleiner Fortschritt. Solange keine flächendeckende, barrierefreie Lösung existiert, bleibt die Mobilität aber für viele blinde und sehbehinderte Menschen eingeschränkt.
sbv bleibt dran
Der sbv wird den weiteren Verlauf der Umsetzung genau beobachten und bleibt in engem Austausch mit der SBB, den Tarifverbünden und der Branchenorganisation Alliance Swisspass. Ziel bleibt eine nationale Regelung, die allen Menschen mit Sehbehinderung uneingeschränkten Zugang zum öffentlichen Verkehr garantiert; so, wie es früher mit der VöV-Karte möglich war.