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Publiziert am: 19.01.2026

Halbierungsinitiative bedroht Inklusion

Bei einer Annahme der Halbierungsinitiative drohen Menschen mit Sehbehinderung vom TV-Programm ausgeschlossen zu werden. Der Vorstand des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbands sbv hat deshalb die Nein-Parole zur Initiative beschlossen, die am 8. März zur Abstimmung kommt.

Medienmitteilung vom 19. Januar 2026 – Menschen mit Sehbehinderung sind darauf angewiesen, dass Sendungen im Hörfilmformat (Audiodeskription) angeboten werden, damit sie das TV-Programm nutzen können. Gemäss der aktuellen, bis Ende 2027 gültigen Leistungsvereinbarung, verpflichtet sich die SRG, zu mindestens 2000 TV-Stunden mit Audiodeskription, davon mindestens 1000 Stunden Erstausstrahlung. Bei Annahme der Halbierungsinitiative wären diese Leistungen akut gefährdet. Für Menschen mit Sehbehinderung würde das faktisch einen Ausschluss vom TV-Programm bedeuten!

Geld für Audiodeskription wird fehlen

Die Initiative will die Finanzierung der SRG und der regionalen Sender faktisch halbieren. Die SRG müsste überall sparen, was bedeutet, dass auch bei der Inklusion gekürzt würde. Selbst das bestehende Mindestangebot an Fernsehsendungen für Menschen mit Sinnesbehinderungen sichert deren Rechte auf vollen Zugang zu Information und kultureller Teilhabe nicht umfassend. Roland Studer, Präsident des sbv sagt dazu: «Ohne die nötigen Mittel werden Menschen mit Sehbehinderung in ihrem Zugang zu relevanten Informationen diskriminiert. Die bisherigen Inklusionsbemühungen erleiden einen empfindlichen Rückschritt.»

Grundrechte werden verletzt

Die SRG ist durch das Radio- und Fernsehgesetz und die Radio- und Fernsehverordnung verpflichtet, mit ihren Radio- und Fernsehprogrammen die gesamte Bevölkerung zu versorgen. Basierend auf den gesetzlichen Grundlagen (BehiG, UNO-BRK) muss den Menschen mit Behinderungen der volle Zugang zu Medienangeboten gewährleistet werden. Ohne den schrittweisen Ausbau der Leistungen für Menschen mit Sinnesbehinderungen durch Audiodeskription, Untertitel und Gebärdensprache werden die Rechte von Menschen mit Seh- und Hörbehinderung verletzt.