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Publiziert am: 02.03.2026

Inklusions-Initiative: Neuer Gegenvorschlag weiterhin ungenügend

Am 25. Februar hat der Bundesrat den überarbeiteten Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative verabschiedet. Leider bleibt der Entwurf erneut weit hinter den Kernanliegen der Initiative zurück, besonders mit Blick auf Zugang zur Assistenz und selbstbestimmtes Wohnen. Die breite Kritik aus der Vernehmlassung wurde punktuell aufgenommen; aber eine tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gewährleistet der Gegenvorschlag nicht.

Menschenmenge mit bunten Schildern in der Hand, auf denen das Logo der Inklusions-Initiative zu sehen ist (zwei Ausrufezeichen, eins davon steht auf dem Kopf)

Kundgebung beim Start der Unterschriftensammlung für die Inklusions-Initiative am 27. April 2023. Bildquelle: Initiativkomitee

Die 2023 lancierte Inklusions-Initiative soll dazu führen, dass sich die Schweiz entschlossen an die Umsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen macht. Sie ist daher auch für blinde und sehbehinderte Menschen mit der Hoffnung auf konkrete Verbesserungen ihrer Lebenssituation verbunden.

Die im Juni 2025 präsentierte Vernehmlassungsvorlage zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats lieferte den längst fälligen Plan zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz jedoch nicht. Nun wurde ein neuer Entwurf zuhanden des Parlaments verabschiedet. Er enthält punktuelle Verbesserungen, aber bleibt insgesamt immer noch weit hinter den Kernanliegen der Initiative zurück. Caroline Hess-Klein, Leiterin der Abteilung Gleichstellung bei unserem Dachverband Inclusion Handicap, sagt dazu: «Wir messen die Vorlage an der Frage, ob sie den Lebensalltag von Menschen mit Behinderungen entscheidend verbessern wird. Diesbezüglich fällt sie leider immer noch durch.»

Assistenz und Wohnen weiterhin unzureichend

Zwei Kernforderungen der Inklusions-Initiative sind ein besserer Zugang zu Assistenz und die freie Wahl der Wohnform und des Wohnortes. Hier bringt der Gegenvorschlag keine handfesten Verbesserungen. Im Bereich Assistenzbeitrag soll lediglich Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit ein leichterer Zugang ermöglicht werden. Zusätzlich sollen neu Pilotversuche zur Förderung einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung möglich sein. Diese sind zwar sinnvoll, aber sie ersetzen nicht den bereits heute dringend nötigen Ausbau der Assistenzleistungen.

Zudem fehlt immer noch ein klarer Rechtsanspruch darauf, beim Wohnen wie alle anderen Menschen frei wählen zu können. Der Entwurf zementiert sogar ausdrücklich den gegenwärtigen Zustand. Auch eine Verpflichtung der Kantone, allen Menschen mit Behinderungen das selbstbestimmte Wohnen zu ermöglichen, fehlt weiterhin. Insgesamt sind die vom Bundesrat vorgeschlagenen Bestimmungen zu unverbindlich und entsprechen nicht den Anforderungen der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK).

Punktuelle Verbesserungen

Einzelne Anliegen aus der Vernehmlassung hat der Bundesrat aufgenommen und punktuell nachgebessert. So kommt er mit der Einführung eines unabhängigen Monitorings zur Überwachung der Umsetzung der UNO-BRK einer wichtigen Forderung der Konvention nach. Nachbarländer wie Deutschland und neu auch Liechtenstein haben eine solche bereits installiert. Dass die Schweizerische Menschenrechtsinstitution SMRI als Monitoringstelle beauftragt wird, ist aus Sicht der Behindertenverbände folgerichtig, sinnvoll und dringlich.

Zu begrüssen ist auch, dass der Kreis der Menschen mit Behinderungen, für die das Gesetz gelten soll, erweitert wurde. Dieser war zuvor viel zu eng gefasst und schloss drei Viertel von ihnen aus. Auch dass der Bundesrat im Rahmengesetz eine gemeinsame Strategie von Bund und Kantonen sowie einen Aktionsplan unter Einbezug von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen vorsieht, ist erfreulich. Dafür hatten sich die Behindertenorganisationen seit vielen Jahren eingesetzt.

Anpassungen durch das Parlament nötig

Der Bundesrat hat es mit diesem überarbeiteten Entwurf erneut verpasst, ein wirksames Inklusionsgesetz zu schaffen. Neben der mangelnden Verbindlichkeit bei Kernforderungen fehlen auch Bestimmungen zu wichtigen Lebensbereichen wie Arbeit und Bildung. Für die konsequente Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen braucht es deshalb weiterhin die Inklusions-Initiative.

Gleichzeitig braucht es im parlamentarischen Prozess Korrekturen am Gegenvorschlag, damit auch er spürbare Verbesserungen für die schweizweit 1,9 Millionen Menschen mit Behinderungen bewirken kann. In seiner jetzigen Form ist der Gegenvorschlag keine Alternative zur Inklusions-Initiative.

Dieser Beitrag basiert teilweise auf einer Medienmitteilung unseres Dachverbands Inclusion Handicap