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Publiziert am: 19.03.2024

Nationalrat lehnt Motion für Digitale Barrierefreiheit im Privatsektor ab

Der Nationalrat hat am Ende der Frühlingssession eine Motion von Nationalrat Gerhard Andrey (Grüne/FR) knapp abgelehnt. Der SBV ist sehr enttäuscht über diesen Rückschlag auf dem Weg zu mehr Inklusion für Menschen mit Sehbeeinträchtigung. Er wird sich nun im Rahmen der Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) dafür einsetzen, dass dort möglichst griffige Bestimmungen zur digitalen Barrierefreiheit Eingang finden.

Blick von oben in den Nationalratssaal.

Bildquelle: Parlamentsdienste / Pascal Mora

Digitalisierung ist im täglichen Leben nicht mehr wegzudenken und fast überall präsent. Sie nimmt einen immer wichtigeren Stellenwert ein und betrifft viele Bereiche, bei denen das Bewältigen des Alltags nur sehr erschwert ohne Verwendung digitaler Anwendungen möglich ist. Gleichzeitig eröffnet die Digitalisierung enorme Chancen für die Betroffenen. Dazu gehören zum Beispiel barrierefreies Onlineshopping oder E-Banking. Doch leider sind heute noch die meisten digitalen Angebote – auch stark frequentierte digitale Websites und Apps – nicht oder nur mangelhaft barrierefrei zugänglich. Dies schliesst insbesondere Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung von der gleichberechtigten, autonomen Teilhabe am immer stärker digitalisierten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben aus.

Deshalb hat Nationalrat Gerhard Andrey (Grüne/FR) vor einem Jahr die Motion «Digitale Barrierefreiheit im Privatsektor» eingereicht, die er in enger Zusammenarbeit mit dem SBV erarbeitet hat. Darin forderte er den Bundesrat auf, dem Parlament eine Vorlage für verbindliche Grundlagen zur Sicherstellung der digitalen Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Dienstleistungen im Privatsektor zu unterbreiten. Dadurch sollten Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Möglichkeiten im Zugang und in der Benutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen erhalten – wie es in der von der Schweiz ratifizierten UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) festgeschrieben ist.

FDP und SVP sagen geschlossen Nein

Am Schluss der Frühlingssession 2024 hat der Nationalrat diese Motion mit 87 zu 91 Stimmen knapp abgelehnt. Die Fraktionen von FDP und SVP sagten geschlossen Nein. Offensichtlich hört für sie die Unterstützung der Barrierefreiheit dort auf, wo die Wirtschaft in die Verantwortung genommen werden soll. Der Bundesrat hatte die Motion unterstützt.

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider sagte im Rat, der Bundesrat stimme mit dem Motionär überein, dass der Zugang zu digitalen Dienstleistungen für alle Menschen unabhängig von einer Behinderung verbessert werden muss. Es gehe darum, im Privatsektor das Bewusstsein dafür zu fördern, dass man wirklich Massnahmen ergreifen muss, wenn man Chancengleichheit, aber keine digitale Kluft will. Die getroffenen Vorkehrungen müssten dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entsprechen, um den Unternehmen keine ungerechtfertigten Belastungen aufzuerlegen, aber auch die Fragen der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.

SBV ist enttäuscht – und pocht auf griffige Bestimmungen bei der Teilrevision des BehiG

Der SBV ist schwer enttäuscht von der Ablehnung dieser so wichtigen Motion. Sie zeigt, dass die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in zentralen Bereichen des Alltags leider weiterhin nicht von allen Seiten unterstützt wird und insbesondere die rechten Parteien bereit sind, das Prinzip der Barrierefreiheit infrage zu stellen. Der SBV wird nun im Rahmen der Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes auf möglichst griffige Bestimmungen zur digitalen Barrierefreiheit pochen.