Nein zur Halbierungsinitiative: Sieben wichtige Gründe aus Sicht des sbv
Die Halbierungsinitiative gefährdet den medialen Service public in der Schweiz massiv. Blinde und sehbehinderte Menschen wären besonders betroffen: Kürzungen bei der SRG würden den Zugang zu wichtigen Informationen und zu kultureller Teilhabe einschränken und damit grundlegende Rechte verletzen.
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1. Massive Leistungskürzungen
Die SRG müsste wegen den finanziellen Einbussen ihre Leistungen massiv zusammenstreichen: Sie geht davon aus, dass sich ihre Einnahmen halbieren würden, wenn die Abgabe von heute 335 auf 200 Franken reduziert und die Unternehmen ganz befreit werden.
2. Weniger barrierefreie Angebote für seh- und hörbehinderte Menschen
So dramatische Kürzungen hätten unweigerlich negative Auswirkungen auf Leistungen und Angebote für Menschen mit Seh- und Hörbehinderung: Das Angebot an audiodeskribierten Stunden würde nach Annahme der Initiative ziemlich sicher stark reduziert.
3. Audiodeskription nur bis 2027 gesichert
Gemäss der aktuellen, bis Ende 2027 gültigen Leistungsvereinbarung verpflichtet sich die SRG ab 2026 zu mindestens 2000 Stunden mit Audiodeskription, davon mindestens 1000 Stunden Erstausstrahlung. Aber: Nach 2027 sind diese Stunden nicht mehr garantiert!
4. Stillstand bei barrierefreien Innovationen
Gefährdet sind auch Projekte zu neuen Technologien, die die Zugänglichkeit für sinnesbehinderte Menschen verbessern oder es vereinfachen, Untertitel, Gebärden und Audiodeskription zu erstellen.
5. Service-Public-Auftrag nicht mehr erfüllbar
Die SRG ist durch das Radio- und Fernsehgesetz und die Radio- und Fernsehverordnung verpflichtet, mit ihren Programmen die gesamte Bevölkerung zu versorgen. Dieser Verpflichtung wird sie nicht mehr gerecht werden können.
6. Verletzung gesetzlich garantierter Rechte
Die gesetzlichen Grundlagen sind eindeutig, sowohl im Schweizerischen Behindertengleichstellungsgesetz BehiG als auch in der UNO-Behindertenrechtskonvention: Menschen mit Behinderungen muss der volle Zugang zu Medienangeboten gewährleistet werden. Mit dem Abbau der Leistungen für Menschen mit Sinnesbehinderungen werden die Rechte von Menschen mit Seh- und Hörbehinderung verletzt.
7. Ausgrenzung geht weiter
Bereits heute haben Menschen mit Sinnesbehinderung keinen vollumfänglichen Zugang zum medialen Service Public. Sie können ihre Rechte auf Information und kulturelle Teilhabe damit schon jetzt nicht ohne Einschränkung wahrnehmen – und bei einer Annahme der Initiative würden sie noch stärker ausgeschlossen!