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Publiziert am: 12.03.2026

Parlament stärkt politische Rechte von Menschen mit Sehbeeinträchtigung

Der Ständerat hat heute Donnerstag eine Anpassung im Bundesgesetz über die politischen Rechte gutgeheissen, die blinden und sehbeeinträchtigten Menschen das selbstständige und geheime Abstimmen ermöglicht. Erstmals soll dieses Recht ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben werden. Der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen und der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband werten die Entscheidung als wichtigen Meilenstein, betonen aber, dass weitere Schritte nötig sind, um eine vollständige politische Teilhabe sicherzustellen.

Eine Hand füllt eine schwarze Abstimmungsschablone aus und fährt dabei dem Nein der Schreibvorlage nach.

Bildquelle: Bundeskanzlei

Medienmitteilung vom 12. März 2026 – Der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND) und der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (sbv) begrüssen den heutigen Entscheid des Ständerates zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte. Die nun vorliegende Fassung trägt zentralen Anliegen Rechnung, welche das Sehbehindertenwesen bereits im Vernehmlassungsverfahren sowie im Rahmen der Beratungen in der Staatspolitischen Kommission aktiv eingebracht hat. Die gesetzliche Grundlage soll so angepasst werden, dass Stimmberechtigte mit Sehbeeinträchtigung ihre Stimme bei eidgenössischen Volksabstimmungen künftig unter Wahrung des Stimmgeheimnisses selbstständig abgeben können. In einem nächsten Schritt werden National- und Ständerat im Rahmen der Differenzbereinigung die noch bestehenden Abweichungen zu anderen Aspekten der Teilrevision – die nicht das selbstständige Abstimmen betreffen – behandeln.

Bereits zuvor hatte der Nationalrat ein starkes Zeichen für einen autonomen Abstimmungsprozess gesetzt: Er sprach sich dafür aus, dass die Stimmabgabe für blinde und sehbehinderte Menschen nicht nur «erleichtert» werden soll – wie es der ursprüngliche Vorschlag des Bundesrates vorsah –, sondern dass sie «tatsächlich ermöglicht» werden muss. Andrea Caroni, Ständerat und Vizepräsident der FDP, betont: «Für Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung in der Schweiz bedeutet dieser Entscheid einen historischen Fortschritt: Erstmals soll auf Gesetzesstufe festgehalten werden, dass das selbstständige Abstimmen unter Berücksichtigung des Stimmgeheimnisses gewährleistet werden muss.»

Ein Meilenstein für die Selbstbestimmung

Bislang waren Menschen mit Sehbeeinträchtigung beim Ausfüllen der Stimmzettel auf Unterstützung angewiesen – und mussten damit ihre Stimme preisgeben. Mit der nun geplanten Anpassung schafft das Parlament die Grundlage, damit in Zukunft geeignete Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Jonas Pauchard, Fachperson Interessenvertretung beim SZBLIND, sagt: «Mit diesem Entscheid anerkennt das Parlament, dass das Stimmgeheimnis kein Privileg ist, sondern ein zentrales demokratisches Recht. Für blinde und sehbehinderte Menschen bedeutet dies mehr Selbstbestimmung und Inklusion im politischen Alltag.»

Während der SZBLIND und der sbv die Teilrevision als wichtigen Erfolg werten, betonen beide Organisationen, dass der Weg bis zur vollständigen politischen Teilhabe noch länger ist. So könnte etwa der Stimmrechtsausweis mit einem taktilen Element – beispielsweise einer abgeschnittenen Ecke – versehen werden, damit er korrekt in die Abstimmungsschablone eingelegt werden kann. Diese wird derzeit bei eidgenössischen Abstimmungen im Kanton Zürich im Rahmen eines Pilotprojekts eingesetzt. Solche und weitere pragmatische Lösungsansätze können bei der Umsetzung des selbstständigen Abstimmens auf kantonaler und kommunaler Ebene berücksichtigt werden. Zudem stärkt auch das E-Voting die Autonomie und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen bei der Ausübung ihrer politischen Rechte. Mehrere Kantone bieten E-Voting derzeit im Rahmen von Versuchen an, für die sie vom Bundesrat eine Grundbewilligung erhalten haben. Martin Abele, Departementsleiter Interessenvertretung und Kommunikation beim sbv, erklärt: «Wir müssen den digitalen Weg konsequent weitergehen, um die Einführung des barrierefreien E-Votings zu fördern. Dieses bringt den Menschen mit Sehbeeinträchtigung die selbständige Partizipation in politischen Angelegenheiten.»

Mit dem heutigen Entscheid ebnet das Parlament den Weg für die gleichberechtigte politische Partizipation und die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention.

Kontakt sbv

Martin Abele

Departementsleiter Interessenvertretung und Kommunikation sbv

Kontakt SZBLIND

Kathrin Schellenberg

Verantwortliche PR / Kommunikation SZBLIND