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Publiziert am: 01.10.2024

Problematische Sparmassnahmen geplant – wir bleiben dran

Der Bundesrat hat festgelegt, Sparpläne weiterzuverfolgen, die aus Sicht des sbv sehr problematisch wären: Unter anderem wären die Weiterbildung und die Bahninfrastruktur betroffen.

An seiner Sitzung vom 20. September 2024 hat der Bundesrat festgelegt, welche Entlastungsmassnahmen aus dem Bericht der Expertengruppe «Ausgaben- und Subventionsüberprüfung» weiterverfolgt werden sollen – also wo in Zukunft gespart werden soll. Aus Sicht des sbv sind vor allem zwei Vorschläge ein Problem: Der Bundesrat schlägt vor, das Weiterbildungsgesetz WebiG ersatzlos aufzuheben, und er will die Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds BIF kürzen.

Weiterbildungsgesetz WebiG ersatzlos aufheben

Der Bericht der Expertengruppe schlägt vor, das Weiterbildungsgesetz WebiG ersatzlos aufzuheben. Begründet wird dies damit, dass der Weiterbildungsmarkt funktioniere. Das Sparpotential dieser Massnahme ist mit rund 20 Millionen lächerlich klein. Der Schaden für unsere Zielgruppe wäre aber um ein Vielfaches grösser.

Einer der fünf Grundpfeiler des Gesetzes ist nämlich die Förderung der Chancengleichheit, unter anderem von Menschen mit Behinderungen. Gerade Menschen mit Sehbehinderung sind bei der beruflichen Weiterentwicklung systematisch benachteiligt, nicht zuletzt, weil inklusive Bildungsangebote fehlen. Für blinde und sehbehinderte Arbeitnehmende funktioniert der Weiterbildungsmarkt noch sehr schlecht, deshalb braucht es unbedingt ein eidgenössisches Weiterbildungsgesetz.

In den Links finden Sie die Zusammenfassung des Weiterbildungsgesetzes auf der SVEB-Webseite.

Kürzung der Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds BIF

Die Expertengruppe schlägt auch vor, die jährliche Einlage in den Bahninfrastrukturfonds BIF dauerhaft um 200 Millionen zu kürzen. Zudem hat der Nationalrat im September auch noch auf eine Aufstockung des Zahlungsrahmens 2025 – 2028 für Betrieb und Erneuerung der Bahninfrastruktur abgelehnt. Diese Aufstockung hätte unter anderem dafür genutzt werden sollen, die Umsetzung des barrierefreien öffentlichen Verkehrs zu beschleunigen.

Die volle Barrierefreiheit im ÖV ist ein bis heute nicht eingelöstes Versprechen an Menschen mit Behinderungen in der Schweiz. Dabei hätte die Umsetzung der BehiG-Anforderungen im ÖV bereits bis Ende 2023 abgeschlossen werden müssen.

Vernehmlassung Anfang 2025

Das Entlastungspaket für den Bundehaushalt geht Anfang 2025 in die Vernehmlassung. Wir bleiben dran.

In den Links finden Sie den Bericht zu Handen des Bundesrates.