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Publiziert am: 04.09.2024

Betrug bei Unterschriftensammlungen: sbv fordert rasche Einführung von E-Collecting

Nach dem Bekanntwerden von Betrugsfällen im Rahmen von Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen und Referenden fordert der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband sbv die rasche Einführung von E-Collecting.

Abstimmungsunterlagen liegen auf einem Laptop

Bildquelle: sbv fsa / Rafael Bornatico

E-Collecting: rasche Einführung gefordert

Mit der elektronischen Unterschriftensammlung wird nicht nur das Fälschungsrisiko minimiert, sondern es können endlich auch Personen mit Sehbehinderung Volksbegehren unterzeichnen. Der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband sbv unterstützt deshalb Forderungen nach einer gesetzlichen Einführung der elektronischen Unterschriftensammlung. Diese waren wieder laut geworden, nachdem bekannt geworden war, dass rund ein Dutzend eidgenössische Volksinitiativen von Betrugs-Verdachtsfällen betroffen sind.

Digitalisierung nutzen, Teilhabe ermöglichen

Blinde und sehbehinderte Personen können heute Volksinitiativen und Referenden häufig nicht unterzeichnen, weil ihre Sehkraft das Schreiben von Hand nicht zulässt. «Elektronische Lösungen eröffnen Menschen mit Sehbeeinträchtigung neue Möglichkeiten zur aktiven Teilhabe an politischen Prozessen», sagt Kannarath Meystre, Geschäftsleiter des sbv. «E-Collecting ist nicht nur eine moderne und sichere Methode zur Sammlung von Unterschriften; sie ist auch gelebte Inklusion». Sobald die elektronische Unterschriftensammlung zugelassen ist, können auch Menschen mit Sehbeeinträchtigung Volksinitiativen und Referenden selbständig unterzeichnen.

Autonomes Abstimmen dank E-Voting

Der sbv fordert zudem seit Langem die rasche schweizweite Einführung von E-Voting. Zurzeit läuft ein Versuchsbetrieb, an dem aktuell vier Kantone beteiligt sind. Dank E-Voting können blinde und sehbehinderte Personen völlig autonom an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Heute müssen sie hingegen ihren Willen einer Zweitperson diktieren, die den Stimmzettel für sie ausfüllt, was das Recht auf Stimm- und Wahlgeheimnis verletzt. Insbesondere bei Wahlen ist E-Voting die einzige Lösung für diese Problematik.

Befürchtungen, das elektronische Abstimmungssystem sei nicht sicher, wurden kürzlich durch die Schweizerische Post widerlegt, die ihr System einem Intrusionstest unterzogen hatte. Rund 7’000 Personen haben dabei versucht, die elektronische Urne zu knacken, doch ist dies niemandem gelungen. Meystre zieht deshalb ein deutliches Fazit: «Die digitalen Mittel für eine sichere und inklusive direkte Demokratie sind da. Nun sollten diese auch endlich eingesetzt werden!»

Kontakt

Wir geben gerne Auskunft

Martin Abele

Leiter Departement

Interessenvertretung und Kommunikation