Kultur und Freizeit: sbv-Mitgliederausweis ersetzt ÖV-Begleiterkarte
Die Dachverbände diverser Kultur- und Freizeitbranchen haben ihren Mitgliedern empfohlen, den sbv-Mitgliederausweis als «Ersatz-Begleiterkarte» anzuerkennen. Bei den Institutionen, die der Empfehlung folgen werden, werden unsere Mitglieder in Zukunft wieder von einem freien oder preisreduzierten Eintritt profitieren. Eine Liste der beteiligten Institutionen ist für nächsten Frühling geplant.
Bildquelle: sbv
Jahrzehntelang konnten sehbeeinträchtigte Menschen beim Besuch von Kulturveranstaltungen und Freizeitaktivitäten ihre «öV-Begleiterkarte» zeigen, um einen freien oder preisreduzierten Eintritt zu erhalten. Seit 2023 gibt es die Begleiterkarte nur noch auf dem SwissPass, der für Kultur- und Freizeitveranstalter nicht einsehbar ist.
Betroffene melden, dass sie nun Schwierigkeiten haben, den Assistenzbedarf auszuweisen. Da ein amtlicher Ausweis fehlt, hat der sbv eine pragmatische Lösung gesucht. Im Sommer 2024 bat er die Dachverbände diverser Kultur- und Freizeitbranchen, ihren Mitgliedern zu empfehlen, den sbv-Mitgliederausweis als «Ersatz-Begleiterkarte» anzuerkennen. Das Echo ist positiv, und besonders grössere oder staatliche Institutionen betrachten dies als selbstverständlich.
Zurzeit suchen wir mit den regionalen Interessenvertretungen eine Lösung, um ab nächstem Frühling eine Liste der Betreiber auf der Webseite zu publizieren, die den sbv-Mitgliederausweis als Ersatz anerkennen.